Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung wird unterteilt in die Betriebszweige
Kanalbetrieb und Kläranlage.
Satzungen der Abwasserbeseitigung
Entwässerungssatzung (EWS) ansehen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ansehen
Abwassergebühren ab 01.01.2003
Die Abwassergebühr beträgt pro Kubikmeter (1000 l) für:
Schmutz- und Regenwasser 2,70 €/m³
Schmutzwasser 2,30 €/m³
Bei der Abwasserbeseitigung entfällt die Mehrwertsteuer.
Grundgebühr ab 01.01.2003
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis Qn 2,5 12,00 €
bis Qn 6 18,00 €
bis Qn 10 24,00 €
bis Qn 15 132,00 €
bis Qn 40 150,00 €
über Qn 40 180,00 €
Bei der Abwasserbeseitigung entfällt die Mehrwertsteuer.
Herstellungsbeiträge
Die Herstellungsbeiträge betragen:
pro m² Grundstücksfläche 1,20 €/m²
pro m² Geschossläche 8,10 €/m²
Bei der Abwasserbeseitigung entfällt die Mehrwertsteuer.
Bei Grundstücken, bei denen aufgrund der Baugenehmigung oder
einer entwässerungsrechtlichen Genehmigung nur Schmutzwasser
abgeleitet werden darf, wird der Beitrag nur aus der Geschossfläche
berechnet.



