Bauausschusssitzung am 07.02.2012
B e k a n n t m a c h u n g
Ich darf Sie zur öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 07.02.2012, um 14:30 Uhr, zur Ortsbesichtigung und anschließend in den Rathaussaal einladen.
Tagesordnung:
A) Öffentlicher Teil
1. Ortsbesichtung: 14:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung „Begehung der Altstadt wegen der bestehenden Beschilderung; Treffpunkt unter den Arkaden
A1 | Beteiligung der Stadt Schongau über die Zulässigkeit von Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren nach § 36 BauGB, Einvernehmenserfordernis in bauplanungsrechtlicher / städtebaulicher Hinsicht
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2. | Gustav Klein Im Forchet 3 86956 Schongau
| Greifenstraße 2, Provisorische Lagerräume als temporäre Bauten in 2 Seecontainern –Befreiung vom Bebauungsplan- |
3. | Dr. Rupert Schmidt Klammspitzstraße 4 86956 Schongau
| Gebatstraße 7, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage |
4. | Dr. Renate Wöller Hermann Ranz Str. 14 86956 Schongau
| An der Leithe 4, Tektur zur Baugenehmigung, Umbau u. Sanierung des bestehenden Betriebsgebäudes zu einem Jugendtherapie-Zentrum –Befreiung vom Bebauungsplan- |
5. | Adela Hahn Augsburger Str. 15 86956 Schongau
| Augsburger Straße 15, Anbau an ein bestehendes Wohngebäude |
A2 | Die Stadt Schongau als Bauaufsichtsbehörde im übertragenen Wirkungsbereich (Art. 63 Abs. 3 BayBO) Entscheidung bei verfahrensfreien Vorhaben (Art. 57 BayBO) über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder sonstigen städtebaulichen Satzung
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6. | Anita u. Winfried Klein Abingdonstr. 40 86956 Schongau
| Abingdon-Straße 40, Verlängerung der besteh. Flachdachgarage nach Süden –Befreiung vom Bebauungsplan- |
A3 | Sonstiges
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7. | SES 21 AG Ziegeleiweg 4 82398 Polling-Oderding
| Deponie Rösenau, Antrag auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als vorhabenbezogene Planung Bebauungsplan Nr. 71 “Solarpark Schongauer Osten“ · Aufstellungsbeschluss · Beratung und Zustimmung über den Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht · Auftrag an die Bauverwaltung zur Durchführung der - Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Frühzeitigen Behördenbeteiligung
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8. | Helmut Vollmann Dominikus-Zimmermannstr. 13 86956 Schongau
| Weinstraße, Errichtung eines Buswartehäuschens |
9. | Alexandra Nikolovski Kanzleistraße 20 86956 Schongau
| Liedlstraße 8, Renovierung der Fassade u. Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems mit ca. 16 mm Stärke, Überbauung von öffentl. Grund |
10. | Kath. Kirchenstiftung Mariae Himmelfahrt Kirchenstr. 7 86956 Schongau
| Marienplatz 23, denkmalpflegerische Erlaubnis für den Einbau einer Orgel in die Stadtpfarrkirche Mariae Himmelfahrt |
11. | Bekanntmachungen und Anfragen
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Schongau, 01.02.2012
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Sitzung des Stiftungssenat am 07.02.2012
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 07.02.2012, um 19.00 Uhr, findet im Rathaussaal eine öffentliche Sitzung des Stiftungssenates des Stadtrates Schongau statt.
T a g e s o r d n u n g:
Heiliggeist-Spital-Stiftung:
| Pflegesatzverhandlung für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.12.2012, Anpassung der Heimkostensätze
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Ich darf die interessierten Bürger unserer Stadt hierzu herzlich einladen.
Schongau, 01.02.2012
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Bürgermeistersprechstunde
Bekanntmachung
Zusätzliche Bürgersprechstunde
Eine zusätzliche Bürgermeistersprechstunde, findet am Samstag, den 04.02.2012 im Rathaus statt. Bürger, die dem 1. Bürgermeister Karl-Heinz Gerbl ein Anliegen vortragen möchten, können sich unter der Tel. Nr. 08861/214-132 einen Termin geben lassen. Das Bürgermeisterbüro ist an diesem Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet und über den rechten Nebeneingang am Rathaus erreichbar. Bitte dort am Schild „Hauptverwaltung“ läuten. Ohne vorherige Terminabsprache ist der Besuch der Bürgermeistersprechstunde leider nicht möglich!
Stadt Schongau
Schongau, den 23.01.2012
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012
B e k a n n t m a c h u n g
über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012
Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates bezüglich einer Änderung der Grundsteuerhebesätze und der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2012 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794),
die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2012 mit dem Hebesatz des Vorjahres in Höhe von 350 v.H.,
die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2012 mit dem Hebesatz des Vorjahres in Höhe von 330 v.H. festgesetzt.
Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 wird deshalb verzichtet. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Schongau angefochten werden.
Die Grundsteuer für 2012 wird wie bisher, zu je einem Viertel ihres Jahresbe-trages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Abweichend hiervon werden Kleinbeträge bis zu 15,-- EUR am 15. August 2012 mit ihrem Jahresbetrag und Kleinbeträge bis zu 30,-- EUR am 15. Februar und am 15. August 2012 je zur Hälfte fällig.
Schongau, 02. Januar 2012
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Änderung der Wasserabgabesatzung
Amtliche Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schongau (BGS-WAS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schongau folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schongau BGS-WAS) vom 09.07.2009:
§ 1
§ 10 (Verbrauchsgebühr) wird wie folgt geändert:
a) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt netto 0,92 € (brutto 0,98 € einschl. 7 % MWSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
b) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 1,07 € (brutto 1,14 € einschl. 7 % MWSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Schongau, den 21.12.2011
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz-Gerbl
1. Bürgermeister
Betriebssatzung der Stadtwerke Schongau
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schongau „Stadtwerke Schongau“
Der Stadtrat Schongau hat am 20.12.2011 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schongau „Stadtwerke Schongau“ neu erlassen. Die Betriebssatzung liegt bei den Stadtwerken Schongau, Rathaus, Zimmer-Nr. 22, Münzstr. 1-3, 86956 Schongau während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Schongau, den 21.12.2011
STADTWERKE SCHONGAU
LEW Ablesung der Stromzähler
Bekanntmachung
Die Lech-Elektrizitätswerke (LEW Verteilernetz GmbH) haben die Stadt Schongau gebeten, auf die zum Jahreswechsel vorgesehene Ablesung der Stromzähler hinzuweisen. Das Schreiben der LEW lautet wie folgt:
„Ablesung der Stromzähler zum Jahreswechsel
Die LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, lässt alle Stromzähler in ihrem Netz zum Jahresende durch Ortsbevollmächtigte ablesen. Diese können sich mit Bescheinigung und Personalausweis ausweisen. Die Ortsbevollmächtigten werden die Ablesung im Zeitraum vom 27. Dezember 2011 bis 7. Januar 2012 durchführen.
Wozu benötigt die LEW Verteilnetz GmbH die Zählerstände?
Die LEW Verteilnetz GmbH ist ein Tochterunternehmen der Lechwerke AG und benötigt die Zählerstände zur Abrechnung der Netznutzung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011 mit den Stromlieferanten. Die Zählerstände werden an den jeweiligen Stromlieferanten eines Verbrauchers übertragen. Dieser Zählerstand kann vom jeweiligen Stromlieferanten auch für dessen Abrechnung gegenüber dem Verbraucher verwendet werden.
Warum benötigt ein Stromlieferant eventuell eine zusätzliche Ablesung von seinen Kunden?
Hat der Stromlieferant einen anderen Abrechnungszyklus als das Kalenderjahr, so erhält der Kunde zum Ende seines Abrechnungsjahres eine Ablesekarte von seinem Lieferanten. Dieser gemeldete Zählerstand fließt in die Stromrechnung des Lieferanten ein. Sie ist unabhängig von der jetzigen Ablesung der LEW Verteilnetz GmbH.
Wir bitten alle Kunden, unseren Bevollmächtigten die Zählerablesung zu ermöglichen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihre LEW Verteilnetz GmbH
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Ihre LEW-Kommunalbetreuer“
Stadt Schongau
Schongau, den 12.12.2011
I.A.
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Absperren der Wasserleitungen - Frost
B e k a n n t m a c h u n g
Wasserversorgung; Kontrolle des Wasserverbrauches und Absperren der Gartenleitungen vor Beginn der Frostperiode
Nachdem die Stadtwerke aus Kostengründen nur im Dezember die Wasserzähler ablesen, werden die Grundstückseigentümer gebeten, den Wasserverbrauch regelmäßig zu kontrollieren, um Rohrbrüche schneller feststellen zu können.
Rohrbrüche entstehen oft durch eingefrorene Gartenleitungen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass diese Leitungen vor Beginn der Frostperiode abgesperrt und entleert werden.
Schongau, den 21.10.2011
STADTWERKE SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Fernwärmepreis konkurrenzlos günstig
B e k a n n t m a c h u n g
Fernwärmepreis der Stadtwerke Schongau konkurrenzlos günstig
Die Stadtwerke Schongau berechnen ab 01. Oktober 2011 einen Fernwärmepreis von 65,50 € je Megawattstunde zuzüglich 19 % MWSt. Der Preis je Liter Heizöl betrug am 05.10.2011 bei einer Abnahmemenge von 2.500 Liter 71,4 Ct. zuzüglich 19 % MWSt.
Bei den vorgenannten Preisen ergeben sich z.B bei einem Reihenhaus folgende jährliche Heizkosten:
Ein Ölverbrauch von 2.500 Liter entspricht einem Fernwärmeverbrauch von 20,16 MWh. Hierbei ist bei der Ölheizung ein Jahresnutzungsgrad von 0,8 unterstellt.
Fernwärme | Ölheizung |
|---|---|
20,16 MWh x 65,50 € = 1320,48 € | 2500 l x 0,714 € = 1785,00 € |
Zählermiete 12 x 5,00 € = 60,00 € | Gefahrengutzuschlag 16,50 € |
1380,48 € | 1801,50 € |
19% MWST 262,29 € | 19% MWST 342,29 € |
1642,77 € | 2143,79 € |
Die Heizkostenersparnis beträgt bei der umweltfreundlichen, energiesparenden und komfortablen Fernwärme 501,02 € (23,4 %).
Wer also vor hat, seine Heizung zu modernisieren, der sollte unbedingt auch an die städt. Fernwärmeversorgung denken, denn man kann den bisherigen Heizungsraum für andere Zwecke, z.B. als Hobbyraum nutzen. Die Kosten für den Kaminkehrer können ebenfalls eingespart werden. Zur Zeit sind 757 Hausanschlüsse mit einem Anschlusswert von 31.572 kW an die Fernwärmeversorgung angeschlossen (Großabnehmer wie Krankenhaus, Hallen-Freibad Plantsch, Schulen, Sporthalle sowie eine Vielzahl von Reihen- bis Mehrfamilienhäusern). Das Leitungsnetz, das teilweise bereits seit 1967 besteht, hat eine Länge von ca. 61 km (Vor- und Rücklaufleitung) und wird laufend erweitert.
Auskünfte zur Fernwärmeversorgung erteilt Herr Herbert Berchtold von den Stadtwerken im Rathaus, II. Stock, Zimmer-Nr. 22, Tel. 08861/214-300.
Schongau, den 05.10.2011
STADTWERKE SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Änderung des Preisblattes zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Änderung des Preisblattes zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011
Der Stadtrat Schongau hat in seiner Sitzung am 20.09.2011 beschlossen, das Preisblatt zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011 wie folgt zu ändern:
Bruttobetrag Nettobetrag
einschl. 19 % MWSt.
------------------------------------------------------
Fernwärmepreis €/MWh 77,95 65,50
Schongau, den 21.09.2011
STADTWERKE SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Schongau hat hartes Wasser
B E K A N N T M A C H U N G
Schongau hat hartes Wasser
Eine Härte von 19 bis 20 Grad weist das Trinkwasser in der Stadt Schongau nach den neuesten Untersuchungen auf und liegt somit im Härtebereich drei. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, bedeutet dies die Kategorie „hartes Wasser“. Entsprechend sind die Reinigungsmittel zu dosieren.
Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Qualitäten der Chemikalien, so dass bei härterem Wasser mehr und bei weicherem weniger benötigt wird, um den gleichen Reinigungsgrad zu erreichen. Da Wasch- und Reinigungsmittel Phosphatverbindungen enthalten, die beim Waschen das Wasser enthärten, gelangen selbst bei ordnungsgemäßer und bestmöglicher Abwasserbehandlung Restmengen des Phosphats in den Vorfluter und führen dort zu einem erhöhten Nährstoffangebot. Dies wiederum wirkt sich nachteilig auf die Wassergüte aus.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine den jeweiligen Wasserhärten angepasste Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Angaben der Hersteller den Phosphatausstoß verringert und zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Hier besteht für jeden einzelnen eine Möglichkeit, einen persönlichen und nicht zu übersehenden Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Schongau, den 14.09.2011
STADTWERKE SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Zusätzliche Sammelcontainer
Stadt Schongau 22.06.2011
-Hauptverwaltung-
Zusätzliche Sammelcontainer
Für elektrische Haushaltskleingeräte und Werkzeuge wurden durch die EVA GmbH an folgenden Schongauer Standorten zusätzliche Sammelcontainer aufgestellt:
Schongau, Bauhof – Burggener Straße
Schongau, Parkplatz – Fanschuhstraße
Grundstücke für Doppelhaushälften Forchet V
Wohnbaugebiet Forchet V;
Grundstücke für Doppelhaushälften
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 beschlossen das Einzelhausgrundstück FlNr. 1823/9 zu teilen um eine kostengünstigere Doppelhausbebauung zu ermöglichen. Ursprünglich 777 m² groß, ergeben sich nach der Teilung folgende Grundstücksanteile bzw. Kaufpreise:
Grundstück
| ca. Fläche m2 |
Kategorie |
€/m2 | Kaufpreis Grundstück | Er- schließung 23,80 €/m2 - | Ver- messungs kosten | Kaufpreis insgesamt € |
Tränkhaldenweg 2a (westlicher Teil) | 325 |
Ib | 148,00 | 48.100,00 | 7.735,00 | 567,50 | 56.402,50 |
Baumrißstraße 4 (östlicher Teil) | 452
| II
|
113,00 * 138,00** |
51.076,00 62.376,00 |
10.757,60 10.757,60 | 567,50 567,50 | 62.401,10 73.701,10 |
* Preis im „Einheimischen Modell“
** Preis als „Freies Grundstück“
Ferner ist auf die Grundstücksanschlusskosten (Erdgas, Wasser und Kanal) sowie die zu erwartenden Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser ein Vorauszahlungsbetrag zu leisten.
Sollten Sie Interesse am Erwerb eines dieser Wohnbaugrundstücke haben, setzen Sie sich bitte bis spätestens 08.07.2011 mit der Stadtkämmerei, Herrn Grundner (Tel. 214-151) in Verbindung.
Schongau, 08.06.2011
Stadt Schongau
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Satelliten-fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital!
Jetzt handeln!
Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital!
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Die Zukunft des Fernsehens ist digital. Das gilt auch für Fernsehzuschauer, die ihre Programme
zuhause über eine Satellitenschüssel empfangen. Bislang wird dasselbe Programm
parallel in unterschiedlichen Qualitäten ausgestrahlt: analog, digital in Standardqualität (SD)
und teilweise digital in hochauflösender Qualität (HD).
Das wird sich ändern. Denn am 30. April 2012 beenden alle deutschen Fernsehsender die
analoge Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit.
Davon betroffen sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die ihre Programme noch analog
über Satellit empfangen. Sie müssen spätestens bis zum 30. April 2012 auf digitalen Empfang
umstellen. Nicht betroffen sind diejenigen, die via Kabel (analog oder digital), DVB-T,
über IPTV (Internet Protocol Television) oder bereits digital über Satellit empfangen.
Eine einfache Methode, um festzustellen, ob man von der Abschaltung des analogen Satellitensignals
betroffen ist, ist der Blick auf die Videotextseite 198, die im Bayerischen Fernsehen,
im Ersten und bei anderen Programmen gesendet wird. Erscheint dort ein Hinweis auf
die Abschaltung des analogen Satellitensignals, ist der Empfang noch analog und es gilt zu
handeln.
Alternativen
Grundsätzlich sind betroffene Zuschauer und Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen
gut beraten, den Umstieg auf Digitalfernsehen schon jetzt zu planen, um eventuelle
Engpässe oder Mehrkosten kurz vor der Abschaltung zu vermeiden. Alternativ stehen verschiedene
digitale Empfangswege zur Verfügung: Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), Antenne
(DVB-T) und IPTV.
Um digital über Satellit fernsehen zu können, ist ein DVB-S-Receiver für jedes Fernsehgerät
oder ein Fernseher mit integriertem DVB-S-Receiver erforderlich. Bei älteren Anlagen kann
auch der Austausch des LNB (Low Noise Blockconverter) an der Satellitenschüssel notwendig
sein, sofern er noch nicht digitaltauglich ist.
Für den Empfang aller Landes- und Regionalprogramme ist ein Empfangsgerät nötig, das
die dynamische PMT-Umschaltung (Program Map Table) unterstützt. Die PMT-Umschaltung
ermöglicht dem Zuschauer den Empfang von lokalen/regionalen Programmfenstern. Die
Dritten Programme der ARD sowie die Privatsender SAT.1 und RTL nutzen diese Möglichkeit
zur Ausstrahlung ihrer Regionalsendungen.
Aktionswoche „klardigital 2012“
Im Rahmen von „klardigital 2012“, einer gemeinsamen Initiative der deutschen Programmveranstalter,
findet vom 30. April 2011 bis 6. Mai 2011 eine bundesweite Aktionswoche statt.
Bestandteile der Kampagne sind Servicebeiträge über die Beendigung der analogen Satellitenverbreitung,
ein TV-Spot, Laufbänder im Programm, der Internetauftritt www.klardigital.de
sowie der Analog-Digital-Check auf der Videotextseite 198 der größten Programmanbieter
(siehe oben).
Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfang
Für betroffene Zuschauer lohnt der Umstieg auf digitales Fernsehen schon heute. Denn das
digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität - in Perfektion mit HDTV
und Dolby Digital - und zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PALFernsehen.
Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.
Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zu
empfangen: Es umfasst neben dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landesund
Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme EinsExtra, Einsfestival und
EinsPlus, der Bildungskanal BR-alpha sowie die Partnerprogramme ARTE, PHOENIX, 3sat
und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die Elektronische Programmvorschau der ARD.
Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten, darunter
auch neun BR-Radiowellen.
Wichtige Informationsadressen
Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de und
www.br-online.de/satellit sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice unter Telefon: 0 18 05 /
00 14 95 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
oder per E-Mail unter: info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen.
1,2,3 - Das neue Parkraumkonzept in der Schongauer Altstadt
1, 2, 3 - Das neue Parkraumkonzept in der Schongauer Altstadt
1 Stunde beträgt ab der 1. Maiwoche die maximale Parkzeit in der Münzstraße und auf dem Marienplatz. Mit der Reduzierung der Parkzeit in dieser Hauptachse der Altstadt wird ein höherer Durchsatz der zur Verfügung stehenden Parkstände erreicht. Dies bedeutet, dass in Zukunft Kurzzeitparker, die nur kurz etwas in der Altstadt erledigen wollen, schneller in der Münzstraße eine Parkmöglichkeit finden.
2 bis 3 Stunden parken kann man nach wie vor in der Bauerngasse, Christophstraße, Lechtorstraße, Karmeliterstraße und der Amtsgerichtstraße. Des Weiteren findet man auf dem Lindenplatz, dem Bürgermeister-Schaegger-Platz und in der Tiefgarage in der Amtsgerichtstraße weitere Parkplätze. Maximal 200m Fußweg und man befindet sich auf dem Marienplatz bzw. in der Münzstraße.
Insgesamt stehen ca. 640 Parkstände in der Schongauer Altstadt zur Verfügung. Die Parkgebühren in der Altstadt betragen nur 50 Cent pro Stunde.
3 Stunden und länger kann man auf den Parkplätzen in der Fanschuhstraße, auf dem Festplatz und im Buchenweg kostenlos parken. Bis zur Altstadt sind es etwa 200m.
Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten in der nächsten Woche und der Änderung der Beschilderung erfolgt der 1. Realisierungsschritt der Umsetzung des Parkraumkonzeptes, welches vom Stadtrat am 08.02.2011 beschlossen wurde. Dieses Konzept sieht insgesamt 3 Parkzonen, eine Anwohnerparkzone sowie die Schaffung von weiteren dezentralen Parkplätzen außerhalb der Altstadt vor.
Die Schongauer Altstadt - Ein Besuch lohnt sich.
Stadtwerke, Wasserabgabesatzung
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schongau
(Wasserabgabesatzung – WAS -)
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Schongau folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schongau (Wasserabgabesatzung – WAS –
)vom 08.12.1999:
§ 1
1. § 10 (Anlage des Grundstückseigentümers) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen. Produkte und Geräte, die
1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt worden sind oder
2. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind
und die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3 entsprechen, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“
2. § 18 (Haftung bei Versorgungsstörungen) Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter fünfzehn Euro.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.
Schongau, den 14.07.2010
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Stadtwerke, Erlass einer Entwässerungs-,Beitrags- und Gebührensatzung
- Erlass einer neuen Entwässerungssatzung (EWS)
- Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Der Stadtrat Schongau hat am 13.07.2010 o.a. Satzungen zum 01.08.2010 neu erlassen. Die Satzungen liegen bei den Stadtwerken Schongau, Rathaus, Zimmer-Nr. 22, Münzstr. 1-3, 86956 Schongau während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Schongau, den 14.07.2010
STADTWERKE SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Stadtwerke, Betriebssatzung 2. Änderung
2. Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
der Stadt Schongau "Stadtwerke Schongau"
Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009 (GVBL S. 400), erlässt die Stadt Schongau folgende Änderungssatzung:
§ 1
1. § 2 (Gegenstand des Unternehmens) wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
„Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalrechtlichen Vorschriften – einschließlich des Erlasses von Bescheiden – (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.“
2. § 4 (Die Werkleitung) Abs. 2 wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:
„Die Erhebung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten im Sinne von § 2 Abs. 2. Die Anforderung von Vorschüssen und Vorauszahlungen, die Ablösung der Beiträge, sowie die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Entscheidung über Billigkeitsregelungen, soweit nicht der Werkausschuss zuständig ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 8).“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.
Schongau, den 14.07.2010
STADT SCHONGAU
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister



