Bürgerservice

Münzstraße 1 - 3
86956 Schongau

 

Postfach 13 22
86953 Schongau

 

Tel. 08861-214-0
Fax 08861-214-821


buergerservice(at)schongau.de

 

Virtuelle Tour

Virtuelle Tour durch Schongau
 

Bauausschusssitzung am 07.02.2012

B e k a n n t m a c h u n g

 

Ich darf Sie zur öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 07.02.2012, um 14:30 Uhr, zur Ortsbesichtigung und anschließend in den Rathaussaal einladen.

  

Tagesordnung:

  

A) Öffentlicher Teil

  

1. Ortsbesichtung:   14:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung                                   „Begehung der Altstadt wegen der bestehenden                                 Beschilderung; Treffpunkt unter den Arkaden

  

A1

Beteiligung der Stadt Schongau über die Zulässigkeit von Vorhaben im bauauf­sichtlichen Verfahren nach § 36 BauGB,

Einvernehmenserfordernis in bauplanungsrechtlicher / städtebaulicher Hinsicht

 

2.

Gustav Klein

Im Forchet 3

86956 Schongau

 

Greifenstraße 2, Provisorische Lagerräume als temporäre Bauten in 2 Seecontainern –Befreiung vom Bebauungsplan-

3.

Dr. Rupert Schmidt

Klammspitzstraße 4

86956 Schongau

 

Gebatstraße 7, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

4.

Dr. Renate Wöller

Hermann Ranz Str. 14

86956 Schongau

 

An der Leithe 4, Tektur zur Baugenehmigung, Umbau u. Sanierung des bestehenden Betriebsgebäudes zu einem Jugendtherapie-Zentrum –Befreiung vom Bebauungsplan-

5.

Adela Hahn

Augsburger Str. 15

86956 Schongau

 

Augsburger Straße 15, Anbau an ein bestehendes Wohngebäude

 

A2

Die Stadt Schongau als Bauaufsichtsbehörde im übertragenen Wirkungsbereich

(Art. 63 Abs. 3 BayBO)

Entscheidung bei verfahrensfreien Vorhaben (Art. 57 BayBO) über Abweichungen von

örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzun­gen eines Bebauungsplans oder sonstigen städtebaulichen Satzung

 

6.

Anita u. Winfried Klein

Abingdonstr. 40

86956 Schongau

 

Abingdon-Straße 40, Verlängerung der besteh. Flachdachgarage nach Süden –Befreiung vom Bebauungsplan-

A3

Sonstiges

 

7.

SES 21 AG

Ziegeleiweg 4

82398 Polling-Oderding

 

Deponie Rösenau,

Antrag auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als vorhabenbezogene Planung

Bebauungsplan Nr. 71 “Solarpark Schongauer Osten“

·           Aufstellungsbeschluss

·         Beratung und Zustimmung über den Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht

·         Auftrag an die Bauverwaltung zur Durchführung der

            - Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

            - Frühzeitigen Behördenbeteiligung

 

8.

Helmut Vollmann

Dominikus-Zimmermannstr. 13

86956 Schongau

 

Weinstraße, Errichtung eines Buswartehäuschens

9.

Alexandra Nikolovski

Kanzleistraße 20

86956 Schongau

 

Liedlstraße 8, Renovierung der Fassade u. Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems mit ca. 16 mm Stärke, Überbauung von öffentl. Grund

10.

Kath. Kirchenstiftung Mariae Himmelfahrt

Kirchenstr. 7

86956 Schongau

 

Marienplatz 23, denkmalpflegerische Erlaubnis für den Einbau einer Orgel in die Stadtpfarrkirche Mariae Himmelfahrt

11.

Bekanntmachungen und Anfragen

 

 

 

Schongau, 01.02.2012

STADT SCHONGAU

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Sitzung des Stiftungssenat am 07.02.2012

Bekanntmachung

  

Am Dienstag, den 07.02.2012, um 19.00 Uhr, findet im Rathaussaal eine öffentliche Sitzung des Stiftungssenates des Stadtrates Schongau statt.

  

T a g e s o r d n u n g:

  

Heiliggeist-Spital-Stiftung:

 

Pflegesatzverhandlung für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.12.2012, Anpassung der Heimkostensätze

 

 

 

Ich darf die interessierten Bürger unserer Stadt hierzu herzlich einladen.

  

Schongau, 01.02.2012

STADT SCHONGAU

  

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Bürgermeistersprechstunde

Bekanntmachung

  

Zusätzliche Bürgersprechstunde

 

Eine zusätzliche Bürgermeistersprechstunde, findet am Samstag, den 04.02.2012 im Rathaus statt. Bürger, die dem 1. Bürgermeister Karl-Heinz Gerbl ein Anliegen vortragen möchten, können sich unter der Tel. Nr. 08861/214-132 einen Termin geben lassen. Das Bürgermeisterbüro ist an diesem Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet und über den rechten Nebeneingang am Rathaus erreichbar. Bitte dort am Schild „Hauptverwaltung“ läuten. Ohne vorherige Terminabsprache ist der Besuch der Bürgermeistersprechstunde leider nicht möglich!

  

Stadt Schongau

Schongau, den 23.01.2012

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012

B e k a n n t m a c h u n g

 

über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012

 

Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates bezüglich einer Änderung der Grundsteuerhebesätze und der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2012 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794),

 

die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2012 mit dem Hebesatz des Vorjahres in Höhe von 350 v.H.,

die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2012 mit dem Hebesatz des Vorjahres in Höhe von 330 v.H. festgesetzt.

 

Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 wird deshalb verzichtet. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Änderungsbescheide erteilt.

 

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Schongau angefochten werden.

 

Die Grundsteuer für 2012 wird wie bisher, zu je einem Viertel ihres Jahresbe-trages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Abweichend hiervon werden Kleinbeträge bis zu 15,-- EUR am 15. August 2012 mit ihrem Jahresbetrag und Kleinbeträge bis zu 30,-- EUR am 15. Februar und am 15. August 2012 je zur Hälfte fällig.

 

Schongau, 02. Januar 2012

STADT SCHONGAU

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Änderung der Wasserabgabesatzung

Amtliche Bekanntmachung

 

1. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schongau (BGS-WAS)

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schongau folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schongau BGS-WAS) vom 09.07.2009:

  

§ 1

 

§ 10 (Verbrauchsgebühr) wird wie folgt geändert:

 

a) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt netto 0,92 € (brutto 0,98 € einschl. 7 % MWSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

  

b) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 1,07 € (brutto 1,14 € einschl. 7 % MWSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

  

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

  

Schongau, den 21.12.2011

 

STADT SCHONGAU

  

Karl-Heinz-Gerbl

1. Bürgermeister


 

Betriebssatzung der Stadtwerke Schongau

A m t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

  

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schongau „Stadtwerke Schongau“

  

Der Stadtrat Schongau hat am 20.12.2011 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schongau „Stadtwerke Schongau“ neu erlassen. Die Betriebssatzung liegt bei den Stadtwerken Schongau, Rathaus, Zimmer-Nr. 22, Münzstr. 1-3, 86956 Schongau während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.

  

Schongau, den 21.12.2011

 

STADTWERKE SCHONGAU


 

LEW Ablesung der Stromzähler

Bekanntmachung

 

Die Lech-Elektrizitätswerke (LEW Verteilernetz GmbH) haben die Stadt Schongau gebeten, auf die zum Jahreswechsel vorgesehene Ablesung der Stromzähler hinzuweisen. Das Schreiben der LEW lautet wie folgt:

 

 „Ablesung der Stromzähler zum Jahreswechsel

Die LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, lässt alle Stromzähler in ihrem Netz zum Jahresende durch Ortsbevollmächtigte ablesen. Diese können sich mit Bescheinigung und Personalausweis ausweisen. Die Ortsbevollmächtigten werden die Ablesung im Zeitraum vom 27. Dezember 2011 bis 7. Januar 2012 durchführen.

Wozu benötigt die LEW Verteilnetz GmbH die Zählerstände?

Die LEW Verteilnetz GmbH ist ein Tochterunternehmen der Lechwerke AG und benötigt die Zählerstände zur Abrechnung der Netznutzung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011 mit den Stromlieferanten. Die Zählerstände werden an den jeweiligen Stromlieferanten eines Verbrauchers übertragen. Dieser Zählerstand kann vom jeweiligen Stromlieferanten auch für dessen Abrechnung gegenüber dem Verbraucher verwendet werden.

Warum benötigt ein Stromlieferant eventuell eine zusätzliche Ablesung von seinen Kunden?

Hat der Stromlieferant einen anderen Abrechnungszyklus als das Kalenderjahr, so erhält der Kunde zum Ende seines Abrechnungsjahres eine Ablesekarte von seinem Lieferanten. Dieser gemeldete Zählerstand fließt in die Stromrechnung des Lieferanten ein. Sie ist unabhängig von der jetzigen Ablesung der LEW Verteilnetz GmbH.

Wir bitten alle Kunden, unseren Bevollmächtigten die Zählerablesung zu ermöglichen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ihre LEW Verteilnetz GmbH  

 

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Ihre LEW-Kommunalbetreuer“

 

                        Stadt Schongau

                        Schongau, den 12.12.2011

 

                        I.A.

 

                        Karl-Heinz Gerbl

                        1. Bürgermeister   


 

Absperren der Wasserleitungen - Frost

B e k a n n t m a c h u n g

 

Wasserversorgung; Kontrolle des Wasserverbrauches und Absperren der Gartenleitungen vor Beginn der Frostperiode

 

Nachdem die Stadtwerke aus Kostengründen nur im Dezember die Wasserzähler ablesen, werden die Grundstückseigentümer gebeten, den Wasserverbrauch regelmäßig zu kontrollieren, um Rohrbrüche schneller feststellen zu können.

 

Rohrbrüche entstehen oft durch eingefrorene Gartenleitungen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass diese Leitungen vor Beginn der Frostperiode abgesperrt und entleert werden.

 

 

Schongau, den 21.10.2011

STADTWERKE SCHONGAU

  

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Fernwärmepreis konkurrenzlos günstig

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Fernwärmepreis der Stadtwerke Schongau konkurrenzlos günstig

 

 

Die Stadtwerke Schongau berechnen ab 01. Oktober 2011 einen Fernwärmepreis von 65,50 € je Megawattstunde zuzüglich 19 % MWSt. Der Preis je Liter Heizöl betrug am 05.10.2011 bei einer Abnahmemenge von 2.500 Liter 71,4 Ct. zuzüglich 19 % MWSt.

 

Bei den vorgenannten Preisen ergeben sich z.B bei einem Reihenhaus folgende jährliche Heizkosten:

 

Ein Ölverbrauch von 2.500 Liter entspricht einem Fernwärmeverbrauch von 20,16 MWh. Hierbei ist bei der Ölheizung ein Jahresnutzungsgrad von 0,8 unterstellt.

 

Fernwärme

Ölheizung

20,16 MWh x 65,50 € =    1320,48 €         

2500 l x 0,714 €  =        1785,00 €

Zählermiete 12 x 5,00 € =    60,00 €         

Gefahrengutzuschlag       16,50 €

1380,48 €         

1801,50 €

19% MWST     262,29 €         

19% MWST     342,29 €

1642,77 €         

2143,79 €

Die Heizkostenersparnis beträgt bei der umweltfreundlichen, energiesparenden und komfortablen Fernwärme 501,02 € (23,4 %).

 

Wer also vor hat, seine Heizung zu modernisieren, der sollte unbedingt auch an die städt. Fernwärmeversorgung denken, denn man kann den bisherigen Heizungsraum für andere Zwecke, z.B. als Hobbyraum nutzen. Die Kosten für den Kaminkehrer können ebenfalls eingespart werden. Zur Zeit sind 757 Hausanschlüsse mit einem Anschlusswert von 31.572 kW an die Fernwärmeversorgung angeschlossen (Großabnehmer wie Krankenhaus, Hallen-Freibad Plantsch, Schulen, Sporthalle sowie eine Vielzahl von Reihen- bis Mehrfamilienhäusern).  Das Leitungsnetz, das teilweise bereits seit 1967 besteht, hat eine Länge von ca. 61 km (Vor- und Rücklaufleitung) und wird laufend erweitert.

 

Auskünfte zur Fernwärmeversorgung erteilt Herr Herbert Berchtold von den Stadtwerken im Rathaus, II. Stock, Zimmer-Nr. 22, Tel. 08861/214-300.

 

 

Schongau, den 05.10.2011

 

STADTWERKE SCHONGAU

 

 

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Änderung des Preisblattes zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011

A m t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Änderung des Preisblattes zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011

 

 

Der Stadtrat Schongau hat in seiner Sitzung am 20.09.2011 beschlossen, das Preisblatt zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ab 01.10.2011 wie folgt zu ändern:

 

                                              Bruttobetrag                            Nettobetrag

                                              einschl. 19 % MWSt.

                                              ------------------------------------------------------

Fernwärmepreis €/MWh                      77,95                              65,50

 

                                  

Schongau, den 21.09.2011

STADTWERKE SCHONGAU

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Schongau hat hartes Wasser

B E K A N N T M A C H U N G

 

 

Schongau hat hartes Wasser

  

Eine Härte von 19 bis 20 Grad weist das Trinkwasser in der Stadt Schongau nach den neuesten Untersuchungen auf und liegt somit im Härtebereich drei. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, bedeutet dies die Kategorie „hartes Wasser“. Entsprechend sind die Reinigungsmittel zu dosieren.

 

Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Qualitäten der Chemikalien, so dass bei härterem Wasser mehr und bei weicherem weniger benötigt wird, um den gleichen Reinigungsgrad zu erreichen. Da Wasch- und Reinigungsmittel Phosphatverbindungen enthalten, die beim Waschen das Wasser enthärten, gelangen selbst bei ordnungsgemäßer und bestmöglicher Abwasserbehandlung Restmengen des Phosphats in den Vorfluter und führen dort zu einem erhöhten Nährstoffangebot. Dies wiederum wirkt sich nachteilig auf die Wassergüte aus.

 

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine den jeweiligen Wasserhärten angepasste Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Angaben der Hersteller den Phosphatausstoß verringert und zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Hier besteht für jeden einzelnen eine Möglichkeit, einen persönlichen und nicht zu übersehenden Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

 

 Schongau, den 14.09.2011

STADTWERKE SCHONGAU

  

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

 


 

Zusätzliche Sammelcontainer

Stadt Schongau                                                               22.06.2011

-Hauptverwaltung-

Zusätzliche Sammelcontainer

 

Für elektrische Haushaltskleingeräte und Werkzeuge wurden durch die EVA GmbH an folgenden Schongauer Standorten zusätzliche Sammelcontainer aufgestellt:

 

Schongau, Bauhof – Burggener Straße

 

Schongau, Parkplatz – Fanschuhstraße

 


 

Grundstücke für Doppelhaushälften Forchet V

Wohnbaugebiet Forchet V;

Grundstücke für Doppelhaushälften

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 beschlossen das Einzelhausgrundstück FlNr. 1823/9 zu teilen um eine kostengünstigere Doppelhausbebauung zu ermöglichen. Ursprünglich 777 m² groß, ergeben sich nach der Teilung folgende Grundstücksanteile bzw. Kaufpreise:

 

 

 

 

Grundstück

 

 

ca.

Fläche

m2

 

Kategorie

 

€/m2

Kaufpreis

Grundstück

Er-

schließung

23,80 €/m2

-

Ver-

messungs

kosten

Kaufpreis

insgesamt

           

Tränkhaldenweg 2a

(westlicher Teil)

325

 

Ib

148,00

48.100,00

7.735,00

567,50

56.402,50

Baumrißstraße 4

(östlicher Teil)

452

 

II

 

 

113,00 *   

138,00**

 

51.076,00

62.376,00

 

10.757,60

10.757,60

567,50

567,50

62.401,10

73.701,10

 *   Preis im „Einheimischen Modell“

**  Preis als „Freies Grundstück“

 

 

Ferner ist auf die Grundstücksanschlusskosten (Erdgas, Wasser und Kanal) sowie die zu erwartenden Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser ein Vorauszahlungsbetrag zu leisten.

 

Sollten Sie Interesse am Erwerb eines dieser Wohnbaugrundstücke haben, setzen Sie sich bitte bis spätestens 08.07.2011 mit der Stadtkämmerei, Herrn Grundner (Tel. 214-151) in Verbindung.

 

 

Schongau, 08.06.2011

Stadt Schongau

 

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Satelliten-fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital!

Jetzt handeln!

 

Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital!

 

Die wichtigsten Fakten im Überblick

 

Die Zukunft des Fernsehens ist digital. Das gilt auch für Fernsehzuschauer, die ihre Programme

 

zuhause über eine Satellitenschüssel empfangen. Bislang wird dasselbe Programm

 

parallel in unterschiedlichen Qualitäten ausgestrahlt: analog, digital in Standardqualität (SD)

 

und teilweise digital in hochauflösender Qualität (HD).

 

Das wird sich ändern. Denn am 30. April 2012 beenden alle deutschen Fernsehsender die

 

analoge Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit.

 

Davon betroffen sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die ihre Programme noch analog

 

über Satellit empfangen. Sie müssen spätestens bis zum 30. April 2012 auf digitalen Empfang

 

umstellen. Nicht betroffen sind diejenigen, die via Kabel (analog oder digital), DVB-T,

 

über IPTV (Internet Protocol Television) oder bereits digital über Satellit empfangen.

 

Eine einfache Methode, um festzustellen, ob man von der Abschaltung des analogen Satellitensignals

 

betroffen ist, ist der Blick auf die Videotextseite 198, die im Bayerischen Fernsehen,

 

im Ersten und bei anderen Programmen gesendet wird. Erscheint dort ein Hinweis auf

 

die Abschaltung des analogen Satellitensignals, ist der Empfang noch analog und es gilt zu

 

handeln.

 

Alternativen

 

Grundsätzlich sind betroffene Zuschauer und Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen

 

gut beraten, den Umstieg auf Digitalfernsehen schon jetzt zu planen, um eventuelle

 

Engpässe oder Mehrkosten kurz vor der Abschaltung zu vermeiden. Alternativ stehen verschiedene

 

digitale Empfangswege zur Verfügung: Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), Antenne

 

(DVB-T) und IPTV.

 

Um digital über Satellit fernsehen zu können, ist ein DVB-S-Receiver für jedes Fernsehgerät

 

oder ein Fernseher mit integriertem DVB-S-Receiver erforderlich. Bei älteren Anlagen kann

 

auch der Austausch des LNB (Low Noise Blockconverter) an der Satellitenschüssel notwendig

 

sein, sofern er noch nicht digitaltauglich ist.

 

Für den Empfang aller Landes- und Regionalprogramme ist ein Empfangsgerät nötig, das

 

die dynamische PMT-Umschaltung (Program Map Table) unterstützt. Die PMT-Umschaltung

 

ermöglicht dem Zuschauer den Empfang von lokalen/regionalen Programmfenstern. Die

 

Dritten Programme der ARD sowie die Privatsender SAT.1 und RTL nutzen diese Möglichkeit

 

zur Ausstrahlung ihrer Regionalsendungen.

 

Aktionswoche „klardigital 2012“

 

Im Rahmen von „klardigital 2012“, einer gemeinsamen Initiative der deutschen Programmveranstalter,

 

findet vom 30. April 2011 bis 6. Mai 2011 eine bundesweite Aktionswoche statt.

 

Bestandteile der Kampagne sind Servicebeiträge über die Beendigung der analogen Satellitenverbreitung,

 

ein TV-Spot, Laufbänder im Programm, der Internetauftritt www.klardigital.de

 

sowie der Analog-Digital-Check auf der Videotextseite 198 der größten Programmanbieter

 

(siehe oben).

 

Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfang

 

Für betroffene Zuschauer lohnt der Umstieg auf digitales Fernsehen schon heute. Denn das

 

digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität - in Perfektion mit HDTV

 

und Dolby Digital - und zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PALFernsehen.

 

Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.

 

Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zu

 

empfangen: Es umfasst neben dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landesund

 

Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme EinsExtra, Einsfestival und

 

EinsPlus, der Bildungskanal BR-alpha sowie die Partnerprogramme ARTE, PHOENIX, 3sat

 

und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die Elektronische Programmvorschau der ARD.

 

Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten, darunter

 

auch neun BR-Radiowellen.

 

Wichtige Informationsadressen

 

Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de und

 

www.br-online.de/satellit sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice unter Telefon: 0 18 05 /

 

00 14 95 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)

 

oder per E-Mail unter: info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen.

 


 

1,2,3 - Das neue Parkraumkonzept in der Schongauer Altstadt

1, 2, 3 - Das neue Parkraumkonzept in der Schongauer Altstadt

 

1 Stunde beträgt ab der 1. Maiwoche die maximale Parkzeit in der Münzstraße und auf dem Marienplatz. Mit der Reduzierung der Parkzeit in dieser Hauptachse der Altstadt wird ein höherer Durchsatz der zur Ver­fügung stehenden Parkstände erreicht. Dies bedeutet, dass in Zukunft Kurzzeitparker, die nur kurz etwas in der Altstadt erledigen wollen, schneller in der Münzstraße eine Parkmöglichkeit finden.

 

2 bis 3 Stunden parken kann man nach wie vor in der Bauerngasse, Christophstraße, Lechtorstraße, Karmeliterstraße und der Amtsgerichtstraße. Des Weiteren findet man auf dem Lindenplatz, dem Bürger­meister-Schaegger-Platz und in der Tiefgarage in der Amtsgerichtstraße weitere Parkplätze. Maximal 200m Fußweg und man befindet sich auf dem Marienplatz bzw. in der Münzstraße.

Insgesamt stehen ca. 640 Parkstände in der Schongauer Altstadt zur Verfügung. Die Parkgebühren in der Altstadt betragen nur 50 Cent pro Stunde.

 

3 Stunden und länger kann man auf den Parkplätzen in der Fanschuhstraße, auf dem Festplatz und im Buchenweg kostenlos parken. Bis zur Altstadt sind es etwa 200m.

 

Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten in der nächsten Woche und der Änderung der Beschilde­rung erfolgt der 1. Realisierungsschritt der Umsetzung des Parkraumkonzeptes, welches vom Stadtrat am 08.02.2011 beschlossen wurde. Dieses Konzept sieht insgesamt 3 Parkzonen, eine Anwohnerparkzone sowie die Schaffung von weiteren dezentralen Parkplätzen außerhalb der Altstadt vor.

 

Die Schongauer Altstadt - Ein Besuch lohnt sich.

 

 


 

Stadtwerke, Wasserabgabesatzung

1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schongau

(Wasserabgabesatzung – WAS -)

 

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Schongau folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Schongau (Wasserabgabesatzung – WAS –

)vom 08.12.1999:

 

 

§ 1

 

1. § 10 (Anlage des Grundstückseigentümers) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen. Produkte und Geräte, die

 

1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt worden sind oder

 

2. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind

 

und die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3 entsprechen, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“

  

 

2. § 18 (Haftung bei Versorgungsstörungen) Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter fünfzehn Euro.“

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.

 

 

Schongau, den 14.07.2010

STADT SCHONGAU

  

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

 

 

 


 

Stadtwerke, Erlass einer Entwässerungs-,Beitrags- und Gebührensatzung

  • Erlass einer neuen Entwässerungssatzung (EWS)
  • Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

 

 

Der Stadtrat Schongau hat am 13.07.2010 o.a. Satzungen zum 01.08.2010 neu erlassen. Die Satzungen liegen bei den Stadtwerken Schongau, Rathaus, Zimmer-Nr. 22, Münzstr. 1-3, 86956 Schongau während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.

 

 

Schongau, den 14.07.2010

STADTWERKE SCHONGAU

  

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister


 

Stadtwerke, Betriebssatzung 2. Änderung

 

2. Satzung

zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

der Stadt Schongau "Stadtwerke Schongau"

 

Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009 (GVBL S. 400), erlässt die Stadt Schongau folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

1. § 2 (Gegenstand des Unternehmens) wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

 

„Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalrechtlichen Vorschriften – einschließlich des Erlasses von Bescheiden – (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.“

 

2. § 4 (Die Werkleitung) Abs. 2 wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:

 

„Die Erhebung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten im Sinne von § 2 Abs. 2. Die Anforderung von Vorschüssen und Vorauszahlungen, die Ablösung der Beiträge, sowie die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Entscheidung über Billigkeitsregelungen, soweit nicht der Werkausschuss zuständig ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 8).“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.

 

 

Schongau, den 14.07.2010

STADT SCHONGAU

  

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister