Am 01.08.2001 ist das Gesetz zur Beendigung der Diskreminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) in Kraft getreten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist damit als neues Familienrechtliches Institut neben der Ehe etabliert.
Am 01. August 2009 ist das neue bayerische Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Kraft getreten. Damit können nunmehr in Bayern Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens wahlweise sowohl vor einem Standesamt als auch vor einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden. Der Notar tritt dabei an die Stelle des Standesamtes (weitere Informationen finden Sie bei notare.bayern.de). Die Anmelde- und Prüfzuständigkeit liegt aber ausschließlich beim Wohnsitzstandesamt der Lebenpartner, wie es auch bei der Eheschließung der Fall ist.



