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Virtuelle Tour

Virtuelle Tour durch Schongau
 

Fernwärmeversorgung

 

Allgemeines

Die Stadtwerke Schongau beziehen bereits seit 1967 Fernwärme von der Firma UPM GmbH, vormals Firma Haindl Papier GmbH & Co. KG und verteilen diese an die Kunden. Die Länge des Leitungsnetzes (Hauptleitungen und Hausanschlüsse Vor-  und Rücklauf) beträgt ca. 59 km. Zur Zeit sind 720 Hausanschlüsse  mit einem Anschlusswert von 31.056 kW an die Fernwärmeversorgung angeschlossen (Großabnehmer wie Krankenhaus, Hallen-Freibad Plantsch, Schulen, Sporthalle, sowie eine Vielzahl von Einfamilien, Mehrfamilien und Reihenhäusern). Ca 25 % der Einwohner nutzen bereits die Vorteile der Fernwärmeversorgung. Es wird z.B. kein Kamin mehr benötigt und die notwendige Übergabestation braucht wenig Platz. Der bisherige Heizungsraum kann daher für andere Zwecke genutzt werden. Ein Anschluss an die umweltfreundliche, zuverlässige, energiesparende und preisgünstige Fernwärmeversorgung ist in der Altstadt und in wesentlichen Teilen der Stadt Schongau mit Ausnahme von Schongau–West möglich.

 

 

 

Personal der Fernwärmeversorgung

Die Fernwärmeanlage wird betreut von:

 

Dietmar Aschenbrenner               Fernwärmemeister 

Thomas Mohrenweiser                Fernwärmewart 

 

 

 

Primärenergiefaktor

Die Energie wird von der Fa. UPM GmbH  in zwei Kraftwerken erzeugt. Für die Fernwärme liegt der momentane Primärenergiefaktor bei 0,7.

 

 

 

Preisblatt und technische Anschlussbedingungen

Preisblatt    gültig ab  01.01.2010 ansehen

 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme  (AVBFernwärmeV)  ansehen

 

Allgemeine Bedingungen und Preise der Stadtwerke Schongau für die Versorgung mit Fernwärme  ansehen

                                             

Technische Anschlussbedingungen  (TAB) für den Anschluss von Anwesen an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Schongau  ansehen

 

 

Erhöhung des Fernwärmeentgelts zum 01.10.2009

Die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung des Fernwärmeentgeltes hat bei unseren Kunden zu Irritationen geführt. Es gingen einige Nachfragen zu diesem Thema bei uns ein, bei denen auch der Vorwurf laut wurde, der Grund für die Gebührenerhöhung sei ein Fehler der Stadtverwaltung. Diese Einschätzung ist nicht richtig, unsere Verwaltung hat absolut korrekt gearbeitet. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und Ihnen die Informationen weitergeben, wie sie auch die Mitglieder des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2009 bekamen, bevor die Erhöhung des Fernwärmeentgeltes einstimmig beschlossen wurde.

 

Mit Schreiben vom 02.07.2009 hat unser Fernwärmelieferant, die Fa. UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG, mitgeteilt, dass in der Zeit vom Januar 2008 bis Juni 2009 in den Fernwärmerechnungen die Erdgas- und Ökosteuer von UPM irrtümlich nicht berechnet wurden. Deswegen wurden unsere Fernwärmeverkaufspreise für die Zeit von Januar 2008 bis Dezember 2009 um den Anteil der Erdgas- und Ökosteuer (5,45 € je MWh) zu gering kalkuliert. Ohne es zu wissen, verlangten wir für die Fernwärme zu wenig von unseren Kunden.

Zur Erinnerung: Der Fernwärmepreis konnte zum 01.04.2009 von 41,00 € um 7,00 € (17,1 %) auf 34,00 € je MWh gesenkt werden. Diese Preissenkung beruhte auf den uns von UPM zu niedrig mitgeteilten Kosten.

 

Unsere Stadtwerke sind als Eigenbetrieb der Stadt Schongau geführt. Entsprechend der Betriebssatzung dürfen wir nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, wie ein Wirtschaftsunternehmen, handeln. Unsere Preise müssen aber kostendeckend sein. So wurden beispielsweise für die Jahre 1993, 1997, 2000, 2002 und 2003 Überschüsse wieder an unsere Kunden ausgeschüttet (zwischen 1,53 € und 8,18 € je MWh). Um auf Dauer einen günstigen Fernwärmepreis zu haben, müssen jedoch die Verluste der Jahre 2008 und 2009 in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. Deswegen ist die Erhöhung des Fernwärmepreises auf 50,00 € je MWh ab 01.10.2009 notwendig geworden.

 

Trotz der Preiserhöhung zum 01.10.2009 wird sich der durchschnittliche Verkaufspreis für das gesamte Jahr 2009 voraussichtlich von 39,51 € im Jahr 2008 nur um 2,77 € (7,0 %) auf 42,28 € je MWh erhöhen. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Stadtwerke Schongau für die Versorgung mit Fernwärme (Anlage zur AVBFernwärmeV vom 20.06.1980) sind die Stadtwerke berechtigt, die Preise nach öffentlicher Bekanntgabe zu ändern. Dies ist mit Bekanntmachung am 24.09.2009 erfolgt.

 

Ein Preisvergleich zwischen Fernwärme und Ölheizung zeigt uns, derzeit ist die Fernwärme trotz Preiserhöhung um ca. 14 % billiger als eine Ölheizung. Bei einem von der WIBERA zum 01.04.2009 durchgeführten Fernwärmepreisvergleich beträgt in den alten Bundesländern der Mittelwert der Mischpreise aller 118 Fernwärmeversorgungsunternehmen 70,85 € (von 52,98 € bis 104,77 €) je MWh. Dagegen ist der vom Stadtrat beschlossene Preis von 50,00 € je MWh immer noch vergleichsweise niedrig.

 

Wir bitten Sie um Verständnis für die Preiserhöhung! Unsere Stadtwerke sind weiterhin bemüht, den Fernwärmepreis so günstig wie möglich zu berechnen!

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Schongau, 22.10.2009

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Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

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Fernwärmepreis konkurenzlos günstig

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

 

Fernwärmepreis der Stadtwerke Schongau konkurrenzlos günstig

 

 

Die Stadtwerke Schongau berechnen ab 1. Januar 2010 einen Fernwärmepreis von 55,00 € je Megawattstunde zuzüglich 19 % MWSt. Der Preis je Liter Heizöl betrug am 05.01.2010 bei einer Abnahmemenge von 2.500 Liter 53,5 Ct. zuzüglich 19 % MWSt.

 

Bei den vorgenannten Preisen ergeben sich z.B bei einem Reihenhaus folgende jährliche Heizkosten:

 

Ein Ölverbrauch von 2.500 Liter entspricht einem Fernwärmeverbrauch von 20,16 MWh. Hierbei ist bei der Ölheizung ein Jahresnutzungsgrad von 0,8 unterstellt.

 

Fernwärme                                                 Ölheizung

20,16 MWh x 55,00 € =  1.108,80 €         2.500 l x 0,535 € = 1.337,50 €

Zählermiete 12 x 5,00 € =   60,00 €          Gefahrengutzuschlag   10,00 €

                                          1.168,80 €                                           1.347,50 €

19 % MWSt.                       222,07 €          19 % MWSt.               256,03 €

                                          1.390,87 €                                           1.603,53 €

                                         

Die Heizkostenersparnis beträgt bei der umweltfreundlichen, energiesparenden und komfortablen Fernwärme 212,66 € (13,3 %).

 

Wer also vor hat, seine Heizung zu modernisieren, der sollte unbedingt auch an die städt. Fernwärmeversorgung denken, denn man kann den bisherigen Heizungsraum für andere Zwecke, z.B. als Hobbyraum nutzen. Die Kosten für den Kaminkehrer können ebenfalls eingespart werden. Zur Zeit sind 720 Hausanschlüsse mit einem Anschlusswert von 31.068 kW an die Fernwärmeversorgung angeschlossen (Großabnehmer wie Krankenhaus, Hallen-Freibad Plantsch, Schulen, Sporthalle sowie eine Vielzahl von Reihen- bis Mehrfamilienhäusern).  Das Leitungsnetz, das teilweise bereits seit 1967 besteht, hat eine Länge von ca. 58 km (Vor- und Rücklaufleitung) und wird laufend erweitert. 

 

Auskünfte zur Fernwärmeversorgung erteilt Herr Herbert Berchtold von den Stadtwerken im Rathaus, II. Stock, Zimmer-Nr. 22, Tel. 08861/214-300.

 

 

Schongau, den 05.01.2010

 

STADTWERKE SCHONGAU

 

 

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

 

 

 

Fernwärmehausanschlüsse für 2010

B e k a n n t m a c h u n g 

 

Anschluss von Gebäuden an die bestehende Fernwärmeversorgung

 Grundstückseigentümer, die beabsichtigen, 2010 ihr Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung anzuschließen, werden gebeten, sich bis spätestens 19.04.2010 mit Herrn Herbert Berchtold von den Stadtwerken in Verbindung zu setzen (Rathaus, II. Stock, Zimmer 22, Tel. 08861/214-300).

 

Die Fernwärmeversorgung bietet eine Menge Vorteile; sie ist vor allem umweltfreundlich, energiesparend, komfortabel und preisgünstig.

 

Bei Aufträgen, die nach dem 01. Juli 2010 eingehen, können die Stadtwerke die Gewähr für die Erstellung eines Anschlusses in diesem Jahr nicht übernehmen.

 

 

Schongau, den 16.03.2010

 

STADTWERKE SCHONGAU

  

 

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

 

 

 

Antrag Hausanschluss

Den Antrag für den Hausanschluss können Sie hier herunterladen.

 

Fernwärmepreis

Ab 1.1.2010   pro Megawattstunde (1.000 kWh)

netto 55,00 €, brutto 65,45 € (einschl. 19 % MWSt.)

 

 

Zählermiete

Ab 1.1.2009

Die monatlichen Teilbeträge des Jahresverrechnungspreises für
Zähler bei Dauerbelastung betragen:

 

Anschlusswert                    netto                   brutto

                                                          (einschl. 19% MWSt)

 

    0 -   44 kW                     5,00 €                  5,95 €

  45 -   82 kW                     6,50 €                  7,74 €

  83 - 140 kW                   13,00 €                15,47 €

141 - 282 kW                   15,00 €                17,85 €

283 - 504 kW                   21,00 €                24,99 €

505 -         kW                  Sondervereinbarung  

  

  

 

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss beträgt bei einem Anschlusswert 

 

                                                                       netto                     brutto

                                                                                            (einschl. 19 % MWSt) 

bis 150 kW                                                   24,00 €/kW                    28,56 €/kW

für jedes weitere kW bis 340 kW             16,00 €/kW                    19,04 €/kW 

für jedes weitere kW bis 630 kW             10,00 €/kW                    11,90 €/kW

darüber hinaus für jedes weitere kW        5,00 €/kW                       5,95 €/kW 

 

 

 

Beispielberechnung Hausanschlusskosten

Die Hausanschlusskosten werden, abhängig von der Nennweite des
Anschlusses, bis zur Grundstücksgrenze pauschal, ab der Grund-
stücksgrenze bis zur Übergabestelle über einen Meterpreis
abgerechnet.

a) Die Anschlusspauschale beträgt bis zur Grundstücksgrenze
    bei Verwendung eines Rohrstranges von Nennweite

 

netto

brutto
(einschl. 19 % MWSt.)

DN 15/ 25
DN 32/ 40

850,00 €
975,00 €

1.011,50 €
1.160,25 € 


b) Der Meterpreis ab der Grundstücksgrenze bis zur

     Übergabestelle beträgt bei Nennweite

 

netto

brutto
(einschl. 19 % MWSt.)

DN 15/ 25
DN 32/ 40

100,00 €/m
140,00 €/m

119,00 €/m
166,60 €/m 


c) Die Mindesthausanschlusskosten betragen netto 1.300,00 €,

    brutto 1.547,00 € (einschl. 19 % MWSt.)



Kosten für den Anschluss eines Einfamilienhauses (Beispiel)


Baukostenzuschuss

 

Anschlusswert: 15 kW x 24,00 €

  360,00 €

Hausanschlusskosten

Pauschale (öffentlicher Straßengrund)

  850,00 €

Ab der Grundstücksgrenze bis zur
Übergabestelle: 4,50 m x 100,00 €

  450,00 €

1.660,00 €

19 % MWSt.

   315,40 €

 

1.975,40 €