Fundbüro
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Handy oder Jacke zu erkundigen.
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 08861/214-123 oder 214-127
Online-Fundbüro starten Sie hier die Online-Suche
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Jeder der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 € findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch im Rathaus (Bürgerservice) abgeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
- Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim Schongau
- Gefundene Fahrräder werden im städtischen Bauhof aufbewahrt
- Gefundene Schlüssel und Brillen werden unregistriert gesammelt
und können im Bürgerservice vom Eigentümer abgeholt werden.



