Gebühren
Die Gebühren werden ab 01.01.2009 nach Maßgabe von Landesrecht erhoben.
Die Gebühren in Bayern betragen:
- Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 10,-- Euro
- Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig) 10,-- Euro
- Namenserklärungen 25,-- Euro
- Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen 50,-- Euro
- Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je Ehegatte 20,--Euro
- Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten 40,-- Euro
- Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,-- Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt je ¼ Std. 15,-- Euro mindestens aber 25,-- Euro
- Kirchenaustritt 31,-- Euro, bei gleichzeitigem Austritt eines Ehepaares 41,-- Euro
- Suchen eines Eintrages oder Vorganges. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,-- Euro pro Personenstandsfall anfallen.
Einfachste und schnellste Bezahlungsmöglichkeit für inländische Urkundenbestellungen ist die Kontoabbuchung. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Sollten Sie nur über ein Auslandskonto verfügen, können Sie die Gebühr an folgende Bankverbindung überweisen:
Kreissparkasse Schongau | |
Bankleitzahl | 73451450 |
Kontonummer | 190 |
BIC: | BYLADEMASOG |
IBAN: | DE97734514500000000190 |
Verwendungszweck: | Standesamt Register IV |
(Hinweis: Den Verwendungszweck bitte immer angeben)In diesem Fall können Sie die Urkunde jedoch nur postalisch beantragen, da der Überweisungsbeleg unbedingt zusammen mit der Urkundenbestellung übersandt werden muss.
Bitte beachten: Eine Überweisung per Reisebank ist nicht möglich.



