Trauerfall
Was ist bei einem Trauerfall zu beachten:
Verständlicherweise spricht man über dieses Thema nicht gerne. Leider lassen sich auch bei einem Sterbefall, der für die Angehörigen ohnehin Trauer, Sorge und Aufregung hervorruft, die Beachtung verschiedener Rechtsvorschriften und Behördengänge nicht umgehen. Unnötige Gänge und Ärger lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig Vorbereitungen trifft.
Beurkundung des Sterbefalles
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:
Todesbescheinigung
Bei einem Todesfall zu Hause zuerst den Arzt benachrichtigen, damit er die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen aushändigt. "Sodann sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Standesamt angezeigt werden."
Sterbeanzeige
Ist der Tod im Krankenhaus, einem Altenheim oder durch einen Unfall eingetreten, wird die Sterbeanzeige nebst Todesbescheinigung durch das Krankenhaus/Altenheim oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.
Nicht verheiratet
Geburtsurkunde (diese urkunde befindet sich meistens im Stammbuch der Familie bei den Eltern)
Verheiratet
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (diese Urkunden befnden sich meistens im Stammbuch der Familie)
Geschieden/verwitwet
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch bzw. Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. Sterbeurkunde, Scheidung)
Sollte der Verstorbene/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein!
Es wäre zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner im Standesamt Schongau sind:
Reinhold Jaser, Tel. 08861-214121
Ursula Lehmann, Tel. 08861-214122
Gebühren:
- Jede Sterbeurkunde 10,00 Euro
- Bescheinigung für religiöse Zwecke 10,00 Euro
Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:
- die Sozialversicherungsangelegenheiten (Rente und Krankenkasse)
Kosten der Bestattung:
Auskunft erteilt Ihnen der Bestatter und die Friedhofsverwaltung/Standesamt der Stadt Schongau




