Veranstaltungsräume
Ballenhaus
Dreifachsporthalle
Jakob-Pfeiffer-Haus
Sparkassenforum
Eishalle
Ballenhaus
Nutzungsmöglichkeiten:
Der Saal ist geeignet für Vorträge, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Diashows...
Nähere Angaben:
Der Ballenhaussaal ist bis zum Podest 14,5 x 9,5 m groß. Das eingebaute Podest ist 4,5 m tief, 7 m breit und 85 cm hoch. Es kann um 1,50 m ausgefahren werden.
Der Saal kann mit 14 Stuhlreihen und bis zu 197 Plätzen möbliert werden. Wenn das Podest ausgefahren wird, entfallen zwei Stuhlreihen (= 27 bzw. 28 Plätze). Mit Rücksicht auf die Sicherheit dürfen im Saal nur 197 Besucher Zutritt erhalten.
Tische stehen wie folgt zur Verfügung: 20 Stück à 180 x 70 cm, 4 Stück à 120 x 70 cm, 3 Stück à 80 x 80 cm.
Für Ausstellungen können 19 Tafeln in der Größe von 135 x 145 cm bereitgestellt werden.
Die vorhandene, fest eingebaute Leinwand ist 250 x 350 cm groß.
Eine Garderobe steht im 1. Stock zur Verfügung. Die Garderobenaufsicht hat der Mieter zu besorgen.
Rollstuhlfahrer können den Aufzug benutzen.
Falls der Veranstalter eine andere als die vorhandene Einrichtung benötigt, muss diese selbst besorgt und gestellt werden.
Nutzungsentgelt:
Miete ganztägig für gewerbl. u. priv. Veranstaltg. 275,00 €
Abendveranstaltung bzw. nicht mehr als 4,5 Std. 200,00 €
Miete ganztägig für gemeinnützige Veranstaltg. 175,00 €
Abendveranstaltung bzw. nicht mehr als 4,5 Std. 70,00 €
Heizung: in den Monaten Oktober bis März ganztägig 25,00 €
Abendveranstaltung bzw. nicht mehr als 4,5 Std. 12,50 €
Reinigung: pauschal für jede Veranstaltung 51,00 €
Ratsstube: pauschal (wird nicht für gewerbl. u. private Veranstaltungen vermietet) 100,00 €
Benutzung des Konzertflügels: 50,00 €
Weitere Hinweise:
Die Vermietung zu Privatzwecken erfolgt ausschließlich dann, wenn die Bewirtung der Gäste selbst organisiert wird oder durch einheimische Gastronomiebetriebe erfolgt.
Um das mit einem hohen Kostenaufwand sanierte Gebäude und die Einrichtung zu schonen und in diesem Zustand zu erhalten, wird auf folgendes hingewiesen:
Es ist untersagt, in die Wände Nägel einzuschlagen, zu bohren oder diese zu verkleben.
Für die Werbung ist an der Ostseite der Fassade eine Plakattafel angebracht. Diese steht für die im Ballenhaus stattfindenden Veranstaltungen zur Verfügung. Weitere Plakate dürfen am Haus oder an den Türen nicht angebracht werden.
Es ist untersagt, im Saal oder in den anderen Räumen zu kochen, backen, frittieren oder andere Küchenarbeiten zu verrichten.
Der Flügel auf dem Podest kann nicht entfernt und darf auch nicht von Unbefugten benutzt werden. Hierfür wäre eine eigene Genehmigung erforderlich. Die Benutzungsgebühr beträgt 50,00 €.
Die Beleuchtung steht in Form von Pendel- und Wandleuchten zur Verfügung. Eine weitere Ausleuchtung ist möglich und wird bei Bedarf vom Hausmeister geschaltet.
Die Verstärkeranlage kann benutzt werden. Eine kurze Einweisung durch den Hausmeister ist hierzu aber erforderlich.
Ansprechpartner:
Stadt Schongau, Münzstraße 1-3, 86956 Schongau,
Frau Erika Schwarzbauer, Tel. 08861/214 - 123,
eMail schwarzbauer.erika(at)schongau.de
Dreifachsporthalle - Bgm.-Lechenbauer-Str. 11:
Die städtische Dreifachturnhalle ist durch einen sehr leicht auslegbaren Sporthallenschutzbelag (Teppichboden) nicht nur für sportliche Veranstaltungen geeignet. Es können z. B. größere Empfänge, Faschingsbälle, Dichterlesungen und Konzerte mit ca. 500 bis 600 Personen abgehalten werden. Durch die vorhandenen, variablen Trennwände kann die Halle in die gewünschte Größe gebracht werden. Die zusätzlich bestehende Zuschauertribüne ist mit 437 Sitzplätzen ausgestattet.
Nähere Angaben:
Die Turnhallenfläche hat eine Breite von 25 Meter und eine Länge von 45 Meter. Die Gesamtfläche beträgt 1.125 m².
Tische, Stühle, Podeste in verschiedenen Größen und Garderobenständer können im städtischen Bauhof gegen eine Benutzungsgebühr ausgeliehen werden. Der Transport durch die Mitarbeiter des Bauhofes ist ebenfalls gegen eine Gebühr möglich.
Nutzungsentgelt:
Gesamte Halle pro Stunde:
1. Nutzer aus Schongau
am Werktag 8,-- €
am Samstag, Sonn- u. Feiertag 10,-- €
2. Nutzer von außerhalb Schongau
am Werktag 20,-- €
am Samstag, Sonn- u. Feiertag 26,-- €
Die Benutzungsgebühren gelten nur für Vereine und Gruppen,
die nicht dem TSV Schongau von 1863 e. V. angeschlossen sind.
Weitere Hinweise:
Um die Turnhalle und die Einrichtungsgegenstände nicht zu beschädigen, wird auf folgendes hingewiesen:
Es ist untersagt, in der Turnhalle oder in den anderen Räumen zu kochen, backen, frittieren oder andere Küchenarbeiten zu verrichten.
Eine Bewirtung ist ausschließlich über einen Partyservice möglich.
Die Stadt Schongau besteht auf die Abschließung einer Haftungsvereinbarung.
Die Turnhallenordnung ist zu beachten.
Die Stadt Schongau kann besondere Auflagen festlegen.
Ansprechpartner:
Stadt Schongau, Münzstr. 1-3, 86956 Schongau,
Herr Alfons Wittmann, Tel. 08861/214 - 139
eMail wittmann.alfons(at)schongau.de
Jakob-Pfeiffer-Haus
Jakob-Pfeiffer-Straße 13
86956 Schongau
08861/75 06
Ansprechpartner:
Katholisches Pfarramt, Mariae Himmelfahrt
Kirchenstraße 7
86956 Schongau
Tel. 08861/7 17 12
Fax 08861/7 17 22
eMail maria-himmelfahrt-sog(at)t-online.de
Sparkassenforum
Münzstraße 36
86956 Schongau
Ansprechpartner:
Kreissparkasse Schongau
Münzstraße 36
86956 Schongau
Frau Astrid Horbach
Tel. 08861/216-211
eMail astrid.horbach(at)sparkasse-schongau.de
Hinweis: ANMIETUNG NUR IN ABSPRACHE MÖGLICH!
Eishalle
Lechuferstraße 8
86956 Schongau
September bis März: Eisvermietung
März bis September: Vermietung als Inlinebahn, für Inlinehockey, sonstige Veranstaltungen (Konzerte, Feste, Ausstellungen)
Fläche: 60 x 30m
Tribüne: ca. 1300 Stehplätze
Ansprechpartner:
TSV Schongau von 1863 e.V.
vertr. d. H. Udo Mewes
Tel.: 08868/1422
eMail udo.mewes(at)onlinehome.de
Hinweis: ANMIETUNG NUR IN ABSPRACHE MÖGLICH!






