Wasserversorgung
Allgemeines:
Die Stadtwerke Schongau versorgen die Stadt Schongau, die Gemeinde Schwabsoien mit Schwabbruck und die Gemeinde Altenstadt mit bestem Trinkwasser (siehe Trinkwasseranalyse). Das Wasser wird nicht behandelt.
Die Wasserförderung erfolgt aus den beiden in den Jahren 1991 und 1993 gebohrten Tiefbrunnen in Schwabsoien und seit 1903 aus der Quelle Kreut in Peiting, die von 2004 bis 2006 aufwändig saniert wurde.
Es wird frisch und unaufbereitet in die öffentlichen Trinkwasserleitungen und die beiden Hochbehälter gefördert.
Der Hochbehälter in Schwabsoien, der auch von den Gemeinden Schwabsoien und Schwabbruck mitgenutzt wird, hat ein Fassungsvermögen von 4.000 m³, der Hochbehälter im Forchet von 300 m³. Im Jahr werden aus den Tiefbrunnen in Schwabsoien und aus der Quelle Kreut durchschnittlich 1.400.000.000 l ins Trinkwassernertz eingespeist.
Die Stadtwerke haben Versorgungsleitungen mit einer Länge von ca. 84 km sowie ca. 2.900 Hausanschlüsse zu unterhalten. Fast die gesamten Einwohner sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Nur noch zwei Anwesen verfügen über eine Eigenwassergewinnungsanlage.
Empfehlung:
Wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat, z.B. während Ihres Urlaubes, sollten Sie das Wasser erst laufen lassen, bevor Sie es trinken.
Personal des Wasserwerks
Das Wasserwerk wird betreut von:
Bernd Sedlmeier Wassermeister
Alex Brunner Wasserversorger
Ingolf Laps Wasserversorger
Höfle Benedikt Auszubildender
Satzungen
Wasserabgabesatzung (WAS) ansehen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) ansehen
Trinkwasseranalysen
Tiefbrunnen Schwabsoien Quelle Kreut
Analyse vom 25.8.2008 Analyse vom 25.8.2008
Analyse vom 26.8.2009 Analyse vom 26.8.2009
Analyse vom 09.08.2010 Analyse vom 09.08.2010
Antrag auf Grundstücksanschluß an die Wasserversorgung
Rückerstattung von Zahlungen an die Stadtwerke Schongau
B E K A N N T M A C H U N G
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Stadtwerke Schongau für die Verlegung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen und Herstellungsbeiträge – Wasser
Mit BMF-Schreiben vom 04.07.2000 verfügte das Bundesministerium der Finanzen, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, sondern dass der reguläre Steuersatz zu erheben ist. Hiergegen wurde von einigen Wasserversorgern Klage erhoben.
Mit Urteilen vom 08.10.2008 (Az. V R 61/03 und V R 27/06) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungs-
unternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Die Stadtwerke Schongau verrechnen seit Beginn dieses Jahres für die Verlegung von Hauswasserleitungen und Herstellungsbeiträge Wasser den ermäßigten Steuersatz in Höhe von derzeit 7 %.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zeitgleich und in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 25.06.2009 Vorgaben für die Erstattung von zu viel berechneter Umsatzsteuer bekanntgegeben.
Hiernach haben die Stadtwerke Schongau die Möglichkeit, Rechnungen und bestandskräftige Bescheide, die einen höheren Steuersatz ausweisen, als sie nach dem Gesetz schulden, zu berichtigen. Die Korrektur erfolgt im Zuge einer Rechnungsberichtigung auf freiwilliger Basis und ohne Anspruch einer Rechtspflicht. Betroffenen Kunden der Stadtwerke kann hierdurch die zu viel berechnete Umsatzsteuer erstattet werden. Die Erstattung kann jedoch nur an den ursprünglichen Leistungsempfänger (Bescheid- oder Rechnungsempfänger) bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger geleistet werden.
Der Werkausschuss des Stadtrates hat am 22.09.2009 beschlossen, dass eine generelle Rückzahlung der Umsatzsteuer erst ab einem Betrag von 20,01 € (Bagatellgrenze) erfolgt. Bei Kunden, die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind, berufen sich die Stadtwerke auf die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 07.04.2009 und verzichten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine Berichtigung von Rechnungen und Bescheiden.
Auf Grund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können die Änderungsbescheide über die zu viel erhobene Umsatzsteuer erst in einigen Monaten versandt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Schwarz (Tel.: 08861/214-310), zur Verfügung.
STADTWERKE SCHONGAU
Schongau, 01.10.2009
Karl-Heinz Gerbl
1. Bürgermeister
Regenwassernutzung im Haushalt
Seit einigen Jahren sind vermehrt Grundstückseigentümer daran interessiert, Regenwasser im Haushalt (z.B. Toilettenspülung) zu verwenden. Teilweise werden Regenwasseranlagen installiert, ohne die Stadtwerke zu informieren. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine widerrufliche Genehmigung zur Regenwassernutzung erteilt wird, wenn sichergestellt ist, dass von der Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind (Trennung der Regenwasseranlage von der Trinkwasserinstallation). Vor der Bauausführung ist jedoch eine Genehmigung zu beantragen.
Ein Merkblatt zur Regenwassernutzung im Haushalt ist bei der Geschäftsstelle der Stadtwerke, Rathaus, II. Stock, Zimmer 22, Tel. 214-300 erhältlich oder kann hier abgerufen werden.
Wassergebühr ab 01.01.2009
Der Wasserpreis für einen Kubikmeter (1000 l) beträgt netto 0,90 €/m³, brutto 0,96 €/m³ (einschließlich 7% MWSt.).
Grundgebühr ab 01.01.2009
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
netto brutto (einschl. 7 % MWSt.)
bis Qn 2,5 12,00 € 12,84 €
bis Qn 6 18,00 € 19,26 €
bis Qn 10 24,00 € 25,68 €
bis Qn 15 132,00 € 141,24 €
bis Qn 40 150,00 € 160,50 €
über Qn 40 180,00 € 192,60 €
Verbundzähler
bis Qn 40 390,00 € 417,30 €
bis Qn 60 450,00 € 481,50 €
über Qn 60 690,00 € 738,30 €
Herstellungsbeiträge ab 01.01.2009
Die Herstellungsbeiträge betragen:
netto brutto (einschl. 7 MWSt.)
pro m² Grundstücksfläche 0,70 €/m² 0,75 €/m²
pro m² Geschossfläche 3,20 €/m² 3,42 €/m²



