Wasserversorgung
Allgemeines:
Die Stadtwerke Schongau versorgen die Stadt Schongau, die Gemeinde Schwabsoien mit Schwabbruck und die Gemeinde Altenstadt mit bestem Trinkwasser (siehe Trinkwasseranalyse). Das Wasser wird nicht behandelt.
Die Wasserförderung erfolgt aus den beiden in den Jahren 1991 und 1993 gebohrten Tiefbrunnen in Schwabsoien und seit 1903 aus der Quelle Kreut in Peiting, die von 2004 bis 2006 aufwändig saniert wurde.
Es wird frisch und unaufbereitet in die öffentlichen Trinkwasserleitungen und die beiden Hochbehälter gefördert.
Der Hochbehälter in Schwabsoien, der auch von den Gemeinden Schwabsoien und Schwabbruck mitgenutzt wird, hat ein Fassungsvermögen von 4.000 m³, der Hochbehälter im Forchet von 300 m³. Im Jahr werden aus den Tiefbrunnen in Schwabsoien und aus der Quelle Kreut durchschnittlich 1.400.000.000 l ins Trinkwassernertz eingespeist.
Die Stadtwerke haben Versorgungsleitungen mit einer Länge von ca. 84 km sowie ca. 2.900 Hausanschlüsse zu unterhalten. Fast die gesamten Einwohner sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Nur noch zwei Anwesen verfügen über eine Eigenwassergewinnungsanlage.
Empfehlung:
Wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat, z.B. während Ihres Urlaubes, sollten Sie das Wasser erst laufen lassen, bevor Sie es trinken.
Personal des Wasserwerks
Das Wasserwerk wird betreut von:
Bernd Sedlmeier Wassermeister
Alex Brunner Wasserversorger
Ingolf Laps Wasserversorger
Höfle Benedikt Auszubildender
Satzungen
Wasserabgabesatzung (WAS) ansehen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) ansehen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) Änderung ab 1.1.2012 ansehen
Trinkwasseranalysen
Tiefbrunnen Schwabsoien Quelle Kreut
Analyse vom 25.08.2008 Analyse vom 25.08.2008
Analyse vom 26.08.2009 Analyse vom 26.08.2009
Analyse vom 09.08.2010 Analyse vom 09.08.2010
Analyse vom 01.09.2011 Analyse vom 01.09.2011
Antrag auf Grundstücksanschluß an die Wasserversorgung
Regenwassernutzung im Haushalt
Seit einigen Jahren sind vermehrt Grundstückseigentümer daran interessiert, Regenwasser im Haushalt (z.B. Toilettenspülung) zu verwenden. Teilweise werden Regenwasseranlagen installiert, ohne die Stadtwerke zu informieren. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine widerrufliche Genehmigung zur Regenwassernutzung erteilt wird, wenn sichergestellt ist, dass von der Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind (Trennung der Regenwasseranlage von der Trinkwasserinstallation). Vor der Bauausführung ist jedoch eine Genehmigung zu beantragen.
Ein Merkblatt zur Regenwassernutzung im Haushalt ist bei der Geschäftsstelle der Stadtwerke, Rathaus, II. Stock, Zimmer 22, Tel. 214-300 erhältlich oder kann hier abgerufen werden.
Wassergebühr ab 01.01.2012
Der Wasserpreis für einen Kubikmeter (1000 l) beträgt netto 0,92 €/m³, brutto 0,98 €/m³ (einschließlich 7% MWSt.).
Bei Bauwasserzählern oder sonstigen bewegliche Wasserzählern beträgt die Gebühr netto 1,07 €/m³, brutto 1,14 €/ m³ ( einschl. 7 % MWSt.)
Grundgebühr ab 01.01.2009
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
netto brutto (einschl. 7 % MWSt.)
bis Qn 2,5 12,00 € 12,84 €
bis Qn 6 18,00 € 19,26 €
bis Qn 10 24,00 € 25,68 €
bis Qn 15 132,00 € 141,24 €
bis Qn 40 150,00 € 160,50 €
über Qn 40 180,00 € 192,60 €
Verbundzähler
bis Qn 40 390,00 € 417,30 €
bis Qn 60 450,00 € 481,50 €
über Qn 60 690,00 € 738,30 €
Herstellungsbeiträge ab 01.01.2009
Die Herstellungsbeiträge betragen:
netto brutto (einschl. 7 MWSt.)
pro m² Grundstücksfläche 0,70 €/m² 0,75 €/m²
pro m² Geschossfläche 3,20 €/m² 3,42 €/m²



