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Virtuelle Tour

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Wasserversorgung

Allgemeines:
Die Stadtwerke Schongau versorgen die Stadt Schongau, die Gemeinde Schwabsoien mit Schwabbruck und die Gemeinde Altenstadt mit bestem Trinkwasser (siehe Trinkwasseranalyse). Das Wasser wird nicht behandelt.

Die Wasserförderung erfolgt aus den beiden in den Jahren 1991 und 1993 gebohrten Tiefbrunnen in Schwabsoien und seit 1903 aus der Quelle Kreut in Peiting, die von 2004 bis 2006 aufwändig saniert wurde.

Es wird frisch und unaufbereitet in die öffentlichen Trinkwasserleitungen und die beiden Hochbehälter gefördert.

Der Hochbehälter in Schwabsoien, der auch von den Gemeinden Schwabsoien und Schwabbruck mitgenutzt wird, hat ein Fassungsvermögen von 4.000 m³, der Hochbehälter im Forchet von 300 m³. Im Jahr werden aus den Tiefbrunnen in Schwabsoien und aus der Quelle Kreut durchschnittlich 1.400.000.000 l  ins Trinkwassernertz eingespeist.

Die Stadtwerke haben Versorgungsleitungen mit einer Länge von ca. 84 km sowie ca. 2.900 Hausanschlüsse zu unterhalten. Fast die gesamten Einwohner sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Nur noch zwei Anwesen verfügen über eine Eigenwassergewinnungsanlage.

Empfehlung:
Wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat, z.B. während Ihres Urlaubes, sollten Sie das Wasser erst laufen lassen, bevor Sie es trinken.

 

 

 

 

Personal des Wasserwerks

Das Wasserwerk wird betreut von:

 

Bernd Sedlmeier          Wassermeister

Alex Brunner                  Wasserversorger

Ingolf Laps                     Wasserversorger

Höfle Benedikt               Auszubildender 

 

 

 

Satzungen

Wasserabgabesatzung (WAS)   ansehen

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)    ansehen

 

 

 

Trinkwasseranalysen

Tiefbrunnen Schwabsoien                     Quelle Kreut  

 

Analyse vom 25.8.2008                            Analyse vom 25.8.2008

 

Analyse vom 26.8.2009                            Analyse vom 26.8.2009 

 

Analyse vom 09.08.2010                          Analyse vom 09.08.2010

 

 

 

Antrag auf Grundstücksanschluß an die Wasserversorgung

Antrag herunterladen

 

 

 

Rückerstattung von Zahlungen an die Stadtwerke Schongau

B E K A N N T M A C H U N G

  

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Stadtwerke Schongau für die Verlegung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen und Herstellungsbeiträge – Wasser

 

 

Mit BMF-Schreiben vom 04.07.2000 verfügte das Bundesministerium der Finanzen, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, sondern dass der reguläre Steuersatz zu erheben ist. Hiergegen wurde von einigen Wasserversorgern Klage erhoben.

 

Mit Urteilen vom 08.10.2008 (Az. V R 61/03 und V R 27/06) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungs-

unternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

 

Die Stadtwerke Schongau verrechnen seit Beginn dieses Jahres für die Verlegung von Hauswasserleitungen und Herstellungsbeiträge Wasser den ermäßigten Steuersatz in Höhe von derzeit 7 %.

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zeitgleich und in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 25.06.2009 Vorgaben für die Erstattung von zu viel berechneter Umsatzsteuer bekanntgegeben.

 

Hiernach haben die Stadtwerke Schongau die Möglichkeit, Rechnungen und bestandskräftige Bescheide, die einen höheren Steuersatz ausweisen, als sie nach dem Gesetz schulden, zu berichtigen. Die Korrektur erfolgt im Zuge einer Rechnungsberichtigung auf freiwilliger Basis und ohne Anspruch einer Rechtspflicht. Betroffenen Kunden der Stadtwerke kann hierdurch die zu viel berechnete Umsatzsteuer erstattet werden. Die Erstattung kann jedoch nur an den ursprünglichen Leistungsempfänger (Bescheid- oder Rechnungsempfänger) bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger geleistet werden.

 

Der Werkausschuss des Stadtrates hat am 22.09.2009 beschlossen, dass eine generelle Rückzahlung der Umsatzsteuer erst ab einem Betrag von 20,01 € (Bagatellgrenze) erfolgt. Bei Kunden, die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind, berufen sich die Stadtwerke auf die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 07.04.2009 und verzichten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine Berichtigung von Rechnungen und Bescheiden.

 

Auf Grund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können die Änderungsbescheide über die zu viel erhobene Umsatzsteuer erst in einigen Monaten versandt werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Schwarz (Tel.: 08861/214-310), zur Verfügung.

 

 

STADTWERKE SCHONGAU

 

Schongau, 01.10.2009

 

 

 

Karl-Heinz Gerbl

1. Bürgermeister

 

 

 

 

Regenwassernutzung im Haushalt

Seit einigen Jahren sind vermehrt Grundstückseigentümer daran interessiert, Regenwasser im Haushalt (z.B. Toilettenspülung) zu verwenden. Teilweise werden Regenwasseranlagen installiert, ohne die Stadtwerke zu informieren. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine widerrufliche Genehmigung zur Regenwassernutzung erteilt wird, wenn sichergestellt ist, dass von der Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind (Trennung der Regenwasseranlage von der Trinkwasserinstallation). Vor der Bauausführung ist jedoch eine Genehmigung zu beantragen.

 

Ein Merkblatt zur Regenwassernutzung im Haushalt ist bei der Geschäftsstelle der Stadtwerke, Rathaus, II. Stock, Zimmer 22, Tel. 214-300 erhältlich oder kann hier abgerufen werden.

 

 

Wassergebühr ab 01.01.2009

Der Wasserpreis für einen Kubikmeter (1000 l) beträgt netto 0,90 €/m³,  brutto 0,96 €/m³ (einschließlich 7% MWSt.).

 

 

Grundgebühr ab 01.01.2009

Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

 

                                         netto                          brutto (einschl. 7 % MWSt.)

bis     Qn    2,5              12,00 €                       12,84 €

bis     Qn    6                 18,00 €                       19,26 €

bis     Qn  10                 24,00 €                       25,68 €

bis     Qn  15               132,00 €                     141,24 €

bis     Qn  40               150,00 €                     160,50 €

über  Qn  40               180,00 €                     192,60 €

 

 

Verbundzähler

 

bis     Qn 40                 390,00 €                     417,30 €

bis     Qn 60                 450,00 €                     481,50 €

über  Qn 60                 690,00 €                     738,30 €

 

 

Herstellungsbeiträge ab 01.01.2009

Die Herstellungsbeiträge betragen:

 

                                                             netto                   brutto (einschl. 7  MWSt.)

pro m² Grundstücksfläche           0,70 €/m²            0,75 €/m²

pro m² Geschossfläche                3,20 €/m²            3,42 €/m²