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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Agri-Photovoltaikanlage westlich der Römerstraße“



Stadt Schongau

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

über die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 107 „Agri-Photovoltaikanlage westlich der Römerstraße“


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 107 mit dem Namen „Agri-Photovoltaikanlage westlich der Römerstraße“ aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich der 30. Änderung erstreckt sich auf die Flurnummern 4968, 4968/2, 4968/3, 4968/4, 4976 (Teilfläche), 4976/1 (Teilfläche) und 4981/3 (Teilfläche) der Gemarkung Schongau.

Der Lageplan der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA in der Fassung vom 21.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügte Planzeichnung).

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird bzgl. der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet Solar gem. § 11 BauNVO festgesetzt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Agri-Photovoltaikanlage wird im Parallelverfahren die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schongau durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist, die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarstrom zu schaffen. Um die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und der Erzeugung von erneuerbarer Energie zu erreichen und die mehrfache und integrative Nutzung von Flächen zu ermöglichen, ist der Bau einer sogenannten Agri-Photovoltaik-Anlage geplant. Der größte Teil der überplanten Fläche kann somit weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, so dass der effektive Flächenverbrauch stark verringert wird. Es ist vorgesehen, dass der bisherige Bewirtschafter die Fläche weiter für den Futteranbau bzw. als Weidefläche nutzen kann.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau hat in der Sitzung vom 21.03.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 107 mit dem Namen „Agri-Photovoltaikanlage westlich der Römerstraße" gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Der räumliche Geltungsbereich, der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plan- und Textteil) und die Begründung sowie die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, können in der Zeit vom

               

30.05.2023 bis einschließlich 29.06.2023


im Rathaus, II. Stock, Zimmer 20, Münzstraße 1-3, 86956 Schongau, während folgender Zeiten (Montag bis Freitag 08:30-12:30 Uhr sowie Dienstag 14:00-16:00 Uhr und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr) eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:

Zu den Schutzgütern Mensch, Gesundheit und Erholung, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie Landschaft sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar:

- Umweltbericht in der Fassung vom 21.03.2023 (Bürogemeinschaft für  Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA aus Augsburg)

Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Schongau unter folgenden Links veröffentlicht:


Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Schongau den 19.05.2023

gez. 
Falk Sluyterman van Langeweyde
Erster Bürgermeister der Stadt Schongau

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