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Digitaler Bauantrag


Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren

Ab dem 01. März 2022 können über das Landratsamt Weilheim-Schongau Bauanträge digital eingereicht werden. Der Landkreis Weilheim-Schongau bietet somit Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Anträge in Papierform zu verzichten.

Übergangsweise können Bauanträge weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass diese jedoch nicht mehr über die Stadt Schongau, sondern direkt beim Landratsamt einzureichen sind. Lediglich Anträge auf das Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben müssen - bei der Einreichung in Papierform - weiterhin bei der Stadt eingereicht werden.

Die Stadt Schongau ist durch ihr gemeindliches Einvernehmen weiterhin am Entscheidungsprozess beteiligt.

Für Bauherren bestehen die Vorteile des digitalen Bauantrags vor allem in der Zeitersparnis und in der Option, dass sie ihren Verfahrensstand über ihren Onlinezugang abrufen können.

Unter folgendem Link des Landratsamtes Weilheim-Schongau werden alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren als FAQ (Frequently Asked Questions) beantwortet:

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