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Bekanntmachung der Satzung über die Gestaltung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Bereich der Altstadt von Schongau -Solaranlagensatzung-



Stadt Schongau

Bekanntmachung 

der Satzung über die Gestaltung von

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

im Bereich der Altstadt von Schongau

-Solaranlagensatzung-


Satzung über die Gestaltung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Bereich der Altstadt von Schongau

Der Stadtrat der Stadt Schongau hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2023 auf der Grundlage des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerische Bauordnung (BayBO) die Satzung über die Gestaltung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Bereich der Altstadt von Schongau - Solaranlagensatzung - beschlossen.

Auslegung

Jedermann kann die Satzung im Rathaus der Stadt Schongau, Münzstraße 1-3, II. Stock links, Stadtbauamt Zimmer 20, während der Dienststunden (Montag – Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem kann die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Schongau unter folgendem Link eingesehen werden:

   

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (Art. 26 Abs. 1 Satz 2 GO).

Schongau den 17.03.2023

gez. 
Falk Sluyterman van Langeweyde
Erster Bürgermeister der Stadt Schongau

01_2023_02_28_Solaranlagensatzung_Stadt Schongau

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