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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „SO Solarpark Schongauer Norden II“



Stadt Schongau

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

über die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 108 „SO Solarpark Schongauer Norden II“


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 24.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 108 mit dem Namen „SO Solarpark Schongauer Norden II“ aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich der Aufstellung besteht aus drei Teilbereichen und erstreckt sich auf die Flurnummern 4156/2 (Teilfläche), 4161 (Teilfläche), 4160 und 4164 (Teilfläche) der Gemarkung Schongau.

Der Lageplan des Büros DS Architektur und Stadtplanung vom 30.11.2022 mit Kenn-zeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im zweistufigen Verfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird bzgl. der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet Solar gem. § 11 BauNVO festgesetzt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Solarparks wird im Parallelverfahren die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schongau durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes kann im Rathaus II. Stock, Zimmer 20, Münzstraße 1-3, 86956 Schongau zu den unten angegebenen Zeiten bzw. auf der Internetseite der Stadt Schongau unter folgender Adresse eingesehen werden:


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist, die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarstrom zu schaffen. Eine Abgrenzung der Bauflächen wird unter Berücksichtigung der landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten sowie der Planungsvorgaben im weiteren Verfahren und in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau hat in der Sitzung vom 14.02.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 108 mit dem Namen „SO Solarpark Schongauer Norden II" gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Der räumliche Geltungsbereich, der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plan- und Textteil mit Begründung), der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, können in der Zeit vom

                             

07.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023


im Rathaus, II. Stock, Zimmer 20, Münzstraße 1-3, 86956 Schongau, während folgender Zeiten (Montag bis Freitag 08:30-12:30 Uhr sowie Dienstag 14:00-16:00 Uhr und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr) eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:

Zu den Schutzgütern Bevölkerung und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, kulturelles Erbe und Landschaftsbild und Erholung sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar:

Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Schongau unter folgenden Links veröffentlicht:


Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Schongau den 30.03.2023

gez. 
Falk Sluyterman van Langeweyde
Erster Bürgermeister der Stadt Schongau

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