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Absichtserklärung der Einziehung des nördlichen Fußwegs am Festplatz


Bekanntmachung


Straßen- und Wegerecht (BayStrWG);

Einziehung des nördlichen Fußwegs am Festplatz

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau hat am 15.10.2024 beschlossen, den zwischen Kindergarten Regenbogen und Feuerwehrhaus bestehenden beschränkt-öffentlichen Weg mit der Bezeichnung „Nördlicher Fußweg am Festplatz“ einzuziehen. Diese Einziehung ist im Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege entsprechend einzutragen.

Die Erweiterung des Kindergartens Regenbogen hat es erforderlich gemacht, auch die Freifläche zu erweitern. Da dies nur in südlicher Richtung möglich ist, soll die Erweiterung auf der Fläche des nördlichen Fußwegs am Festplatz erfolgen. Eine Abwägung der beiden öffentlichen Interessen „Erweiterung der Kindergartenfläche“ und „Erhalt der Fußwegeverbindung“ ergibt, dass das öffentliche Interesse der Erweiterung der Kindergartenfläche an dieser Stelle überwiegt. Die Freifläche am Kindergarten kann ausschließlich in die südliche Richtung erweitert werden. Eine Fußwegeverbindung in Richtung Altstadt ist jedoch auch nördlich des Kindergartens bzw. am Lechberg vorhanden.

Den von der Einziehung betroffenen Bevölkerungskreisen wird in der Zeit vom 04.11.2024 bis 04.02.2025 Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Einziehung zu äußern oder Einwendungen hierzu vorzubringen.

Die Äußerungen oder Einwendungen können an die Stadt Schongau, Stadtbauamt, Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau vorgebracht werden.

Schongau, den 04.11.2024

STADT SCHONGAU

Gez.

Falk Sluyterman van Langeweyde

Erster Bürgermeister



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