Absichtserklärung der Einziehung einer Teilstrecke des Verbindungswegs vom Lechberg zur B17 (südlicher Fußweg am Festplatz)
Bekanntmachung
Straßen- und Wegerecht (BayStrWG);
Einziehung einer Teilstrecke des Verbindungswegs vom Lechberg zur B17 (südlicher Fußweg am Festplatz)
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau hat am 15.10.2024 beschlossen, den beschränkt-öffentlichen Weg mit der Bezeichnung „Verbindungsweg vom Lechberg zur B17 (südlicher Fußweg am Festplatz)“ auf einer Teilstrecke von 115 m (Teil des Weges, welcher sich auf dem Feuerwehrbetriebshof befindet) einzuziehen. Diese Einziehung der Teilstrecke ist im Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege entsprechend einzutragen.
Aus Gründen der Arbeits- und Betriebssicherheit musste der Teil des Weges, welcher auf dem Feuerwehrbetriebshof verlief, für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Daher hat der Weg in diesem Bereich bereits jede Verkehrsbedeutung verloren. Das Bestandsverzeichnis soll nun berichtigt werden.
Den von der Einziehung betroffenen Bevölkerungskreisen wird in der Zeit vom 11.12.2024 bis 11.03.2025 Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Einziehung zu äußern oder Einwendungen hierzu vorzubringen.
Die Äußerungen oder Einwendungen können an die Stadt Schongau, Stadtbauamt, Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau vorgebracht werden.
Schongau, den 11.12.2024
STADT SCHONGAU
Gez.
Falk Sluyterman van Langeweyde
Erster Bürgermeister