Bau und Umweltausschuss vom 16.09.2026
Erweiterung eines Einfamilienhauses in der Colmarer Straße
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem geplanten Anbau an das bestehende Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in der Colmarer Straße 16 einstimmig zugestimmt. Vorgesehen sind die Erweiterung der barrierefreien Einliegerwohnung, ein beheizter Wintergarten sowie eine Stützmauer.
Für das Vorhaben sind mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan erforderlich. Unter anderem wird die festgesetzte Baugrenze geringfügig überschritten und eine andere Dachform und -neigung gewählt. Auch für die notwendige Abgrabung des steilen Grundstücks ist eine Befreiung bzw. Ausnahme erforderlich.
Der Ausschuss hat den Abweichungen zugestimmt, da es sich um einen untergeordneten Anbau handelt und die besondere Grundstückssituation berücksichtigt werden kann. Die Abstandsflächen, das zulässige Maß der Bebauung, die Erschließung und die erforderlichen Stellplätze sind gewährleistet.
Damit wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Schongau erteilt.
Keine Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen in der Zugspitzstraße
Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag einstimmig abgelehnt, eine bestehende Büroeinheit im Erdgeschoss der Zugspitzstraße 1 in Wohnraum umzuwandeln.
Grund für die Entscheidung ist der geltende Bebauungsplan. Das Gebiet ist als Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe ausgewiesen. Im Erdgeschoss sind deshalb ausdrücklich gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Da bereits in den oberen Geschossen ausschließlich Wohnungen vorhanden sind, würde eine weitere Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum den gewerblichen Anteil weiter verringern. Auf Dauer könnte dadurch das gewünschte Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet verloren gehen.
Der Ausschuss stimmte der hierfür erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan daher nicht zu.
Solarpark Schongauer Norden: Zustimmung zu Solar-Tracking-System
Der Bau- und Umweltausschuss hat einer Änderung für die Erweiterung des Solarparks Schongauer Norden I einstimmig zugestimmt. Geplant ist eine Photovoltaikanlage, deren Module sich automatisch am Stand der Sonne ausrichten können.
Damit weicht die Anlage von den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplans ab. Die Module werden künftig in Ost-West-Richtung nachgeführt, können sich zwischen 0 und 90 Grad bewegen und werden mit einer Höhe von 97 Zentimetern bis 3,35 Metern errichtet.
Hintergrund der Änderung sind eine bessere Verteilung der Stromerzeugung über den Tag und die weiterhin mögliche landwirtschaftliche Nutzung der Fläche. Durch die beweglichen Module soll zudem eine Beschattung der landwirtschaftlichen Fläche ermöglicht werden.
Voraussetzung ist, dass nachgewiesen wird, dass durch die geänderte Bauweise keine negative Blendwirkung, insbesondere auf die nahegelegene Bundesstraße und den Bundeswehrstandort in Altenstadt, entsteht.
Der Ausschuss stimmte den dafür notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu.
Schongau, 22.09.2026
Stadt Schongau