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Bericht aus dem Stadtrat vom 22.09.2025


TOP 1:
2. Änderung der Unternehmenssatzung der Kommunalunternehmen Stadtwerke Schongau

Der Stadtrat hat die 2. Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Schongau beschlossen. Dabei wird ein Grundstück an der Lechuferstraße mit 185 Quadratmetern nachträglich in die Satzungsanlage aufgenommen.

Warum war das notwendig?
Bei der Gründung der Stadtwerke im Jahr 2024 wurden die Grundstücke, die auf das Kommunalunternehmen übertragen wurden, in einer Anlage zur Unternehmenssatzung aufgeführt. Dabei wurde das Grundstück Flurnummer 1978/53 versehentlich nicht aufgenommen. Das Grundstück gehört bereits seit 1994 der Stadt Schongau. Die damaligen Kosten für den Kauf hatte der städtische Eigenbetrieb Stadtwerke übernommen. Mit der Satzungsänderung wird nun auch formal richtiggestellt, dass dieses Grundstück zu den Grundstücken der Stadtwerke gehört. Das Amtsgericht Weilheim-Schongau hat bestätigt, dass die Grundbuchberichtigung auf Grundlage der Satzungsänderung erfolgen kann. Eine zusätzliche notarielle Beurkundung ist dafür nicht erforderlich.

Kurz gesagt:
Es handelt sich um eine formale Korrektur. Ein bereits seit vielen Jahren im Eigentum der Stadt befindliches Grundstück wurde bei der Gründung der Stadtwerke versehentlich nicht in die entsprechende Anlage aufgenommen. Dieser Fehler wird nun mit der Satzungsänderung berichtigt.

TOP 2:
Neue Handreichungen für PV-Freiflächenanlagen und Batteriespeicher

Die Stadtverwaltung hat den Stadtrat über die fertiggestellten Handreichungen zur Bewertung von Anfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Batteriespeicher informiert. Damit liegt nun eine einheitliche Grundlage für die zukünftige Bewertung entsprechender Vorhaben in Schongau vor.

Warum wurde die Handreichung erstellt?
Bei der Stadt gehen regelmäßig Anfragen von Grundstückseigentümern und Projektentwicklern ein, die Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichten möchten. Gleichzeitig stehen dabei verschiedene Interessen gegenüber – etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, der Schutz des Landschaftsbildes, die Landwirtschaft und die begrenzte Fläche.

Bereits im Energienutzungsplan und im Klimaschutzkonzept der Stadt Schongau wurde deshalb festgehalten, dass für solche Entscheidungen transparente und nachvollziehbare Kriterien benötigt werden. Die Stadt hat hierfür gemeinsam mit dem EWO-Kompetenzzentrum Energie EKO e.V. aus Penzberg eine entsprechende Grundlage erarbeiten lassen. Die Handreichung zeigt unter anderem, welche Flächen grundsätzlich für Solarenergie infrage kommen und welche Schutzgebiete oder anderen Belange berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich wurde eine eigene Handreichung für Batteriespeicher erstellt. Diese können dabei helfen, lokal erzeugten Solarstrom sinnvoll zu nutzen und das Stromnetz zu stabilisieren.

Was bedeutet das für Schongau?
Die Handreichungen sind kein automatisches „Ja“ oder „Nein“ zu einzelnen Projekten. Sie dienen vielmehr als objektive und einheitliche Orientierung für die Stadtverwaltung und die politischen Gremien, wenn künftig Anfragen zu PV-Freiflächenanlagen oder Batteriespeichern gestellt werden. Die beiden Handreichungen wurden inzwischen finalisiert und veröffentlicht. Dabei wurden auch Hinweise aus dem Bau- und Umweltausschuss berücksichtigt.

Kurz gesagt:
Schongau schafft damit eine transparente Entscheidungsgrundlage für zukünftige Energieprojekte. So sollen mögliche Standorte nach nachvollziehbaren Kriterien betrachtet und unterschiedliche Interessen – von der Energiewende über Landwirtschaft bis hin zum Landschaftsschutz – berücksichtigt werden.

TOP 3:
Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Stadtrat hat Kornelia Funke einstimmig zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.

Warum musste eine Vorsitzende bestimmt werden?
Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde bereits in der Sitzung am 12. Mai 2026 gebildet. Nun musste aus den Mitgliedern des Ausschusses noch eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender bestimmt werden. Das schreibt die Bayerische Gemeindeordnung vor.

Die Suche nach einer geeigneten Person gestaltete sich zunächst schwierig. Stadträtin Daniela Puzzovio wurde für den Vorsitz vorgeschlagen, lehnte die Übernahme des Amtes jedoch ab. Nach längeren Überlegungen und Gesprächen im Stadtrat erklärte sich schließlich Stadträtin Kornelia Funke bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Sie wurde anschließend einstimmig zur Vorsitzenden gewählt.

Kurz gesagt:
Nach anfänglicher Suche ist nun klar, wer den Rechnungsprüfungsausschuss führt: Kornelia Funke übernimmt den Vorsitz und wurde dafür einstimmig vom Stadtrat gewählt.

TOP 4:
Maßnahmenplan zur Haushaltskonsolidierung

Der Stadtrat hat die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Maßnahmenplan zur Haushaltskonsolidierung einstimmig zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit den in der Sitzung besprochenen weiteren Arbeitsaufträgen beauftragt.

Warum wurde der Maßnahmenplan erstellt?
Die Stadt Schongau steht vor der Aufgabe, ihren Haushalt nachhaltig zu verbessern. Deshalb hatte der Stadtrat bereits am 16. September 2025 einen Maßnahmenplan beschlossen. Dabei geht es sowohl darum, Einnahmen zu verbessern als auch Ausgaben kritisch zu überprüfen.

Die Stadtverwaltung hat nun zu den einzelnen Punkten dieses Maßnahmenplans Stellung genommen und dargestellt, wie die verschiedenen Vorschläge und Prüfaufträge weiterbearbeitet werden können.

Wie geht es weiter?
Mit dem einstimmigen Beschluss ist die Diskussion über die einzelnen Maßnahmen nicht abgeschlossen. Vielmehr wurden der Verwaltung weitere konkrete Arbeitsaufträge mitgegeben. Diese sollen nun geprüft und weiterbearbeitet werden.

Kurz gesagt:
Der Stadtrat setzt die Haushaltskonsolidierung weiter fort. Einnahmen und Ausgaben sollen gleichermaßen betrachtet und Möglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt konsequent geprüft werden.

TOP 5:
Neues Mitglied für den Stiftungsrat der Bürgerstiftung

Der Stadtrat hat Stadträtin Daniela Puzzovio einstimmig als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht im Stiftungsrat der Bürgerstiftung Schongau bestellt.

Warum musste neu gewählt werden?
Mit Beginn der neuen Amtsperiode des Stadtrates musste auch das ständige Mitglied der Stadt Schongau im Stiftungsrat neu bestellt werden. Dieses Mitglied vertritt die Stadt im Stiftungsrat, hat dort allerdings kein Stimmrecht.

Bereits in der Stadtratssitzung am 28. Juli 2026 war über die Besetzung beraten und abgestimmt worden. Damals waren Daniela Puzzovio (ALS) und 2. Bürgermeister Hans Rehbehn (CSU) vorgeschlagen worden. In zwei Abstimmungen konnte jedoch keine erforderliche Mehrheit erreicht werden.

Bei der erneuten Beratung in der Sitzung am 22. September erklärte 2. Bürgermeister Hans Rehbehn, dass er nicht erneut kandidieren werde. Damit sollte eine einvernehmliche Lösung ermöglicht werden. Anschließend wurde Daniela Puzzovio vorgeschlagen. Sie wurde vom Stadtrat einstimmig als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht in den Stiftungsrat bestellt.

Kurz gesagt:
Nach der schwierigen Suche um die Besetzung des Sitzes gibt es nun eine klare Entscheidung. Daniela Puzzovio übernimmt für die neue Amtsperiode die Vertretung der Stadt Schongau im Stiftungsrat der Bürgerstiftung – einstimmig gewählt.

TOP 6:
Stadt Schongau unterstützt neue Kinderpflegeausbildung

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, ab 2027 zwei Ausbildungsstellen für das neue KiPrax-Modell im Stellenplan der Stadt Schongau einzuplanen. Gleichzeitig wird eine der bisher vier vorgesehenen Stellen für SEJ-Praktikanten in zwei KiPrax-Stellen umgewandelt.

Für die KiPrax-Praktikanten wurde außerdem eine monatliche Vergütung von 350 Euro brutto im ersten und 400 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr beschlossen. Die Beträge werden künftig an die jährliche tarifliche Entwicklung angepasst.

Was ist KiPrax?
Die Berufsschule Schongau beteiligt sich seit dem Schuljahr 2026/2027 an diesem neuen Ausbildungsmodell für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Dabei werden Theorie und praktische Erfahrung von Anfang an miteinander verbunden.

Während der zweijährigen Ausbildung verbringen die Schülerinnen und Schüler zwei Tage pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung und drei Tage in der Berufsfachschule. Dadurch lernen sie den Berufsalltag früh kennen und können das Gelernte direkt in der Praxis anwenden.

Warum unterstützt die Stadt das Modell?
Für die Stadt ist KiPrax eine Möglichkeit, frühzeitig Nachwuchskräfte kennenzulernen und gleichzeitig etwas gegen den Fachkräftemangel im sozialen Bereich zu tun. Die Stadt kann die Ausbildung aktiv begleiten und jungen Menschen einen Einstieg in den Beruf ermöglichen. Finanziell entsteht durch die Entscheidung zunächst kein zusätzlicher Stellenbedarf im Stellenplan: Eine der bislang vier vorgesehenen SEJ-Stellen wird in zwei KiPrax-Stellen umgewandelt. Die beiden neuen Stellen sollen erst ab September 2027 besetzt werden.

Kurz gesagt:
Mit dem einstimmigen Beschluss unterstützt die Stadt Schongau ein neues Ausbildungsmodell, das mehr Praxis, eine frühzeitige Berufserfahrung und eine bessere Nachwuchsgewinnung miteinander verbindet.

TOP 7:
Jahresrechnung 2025 vorgelegt

Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2025 einstimmig zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, soweit diese durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt waren. Auch die ausgewiesenen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurden entsprechend der Jahresrechnung anerkannt und übertragen.

Wie sieht das Ergebnis aus?
Die Jahresrechnung schließt bei Einnahmen von rund 53,81 Millionen Euro und Ausgaben von rund 55,61 Millionen Euro mit einem Fehlbetrag von 1,8 Millionen Euro ab.

Dieser Fehlbetrag wird als Kasseneinnahmerest in das Haushaltsjahr 2027 übertragen und dort erneut veranschlagt. Ein wesentlicher Grund für das negative Ergebnis sind allerdings nicht ausschließlich zusätzliche Ausgaben. Das Rechnungsergebnis 2025 wurde insbesondere durch die nachträgliche Bereinigung von Haushaltseinnahmeresten aus früheren Jahren in Höhe von rund 3,08 Millionen Euro belastet. Dabei handelt es sich unter anderem um erwartete staatliche Zuschüsse für Investitionen in Kindertageseinrichtungen, den Straßenbau und städtische Wohnungen.

Was bedeutet die Jahresrechnung?
Die Jahresrechnung zeigt nach Abschluss eines Haushaltsjahres, wie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt im Vergleich zur Planung ausgefallen sind. Sie ist damit eine wichtige Grundlage für die weitere Haushaltsplanung und die anschließende Rechnungsprüfung. Für 2025 wurden außerdem Haushaltseinnahmereste von rund 2,90 Millionen Euro und Haushaltsausgabereste von rund 3,19 Millionen Euro gebildet. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit noch nicht abgeschlossenen Investitionen.

Kurz gesagt:
Die Jahresrechnung 2025 weist einen Fehlbetrag von 1,8 Millionen Euro aus. Dabei spielen auch buchhalterische beziehungsweise haushaltsrechtliche Effekte aus früheren Jahren eine wesentliche Rolle. Der Stadtrat hat die Jahresrechnung einstimmig zur Kenntnis genommen und damit den nächsten Schritt für die weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Aufarbeitung des Jahresabschlusses ermöglicht.

TOP 8:
Niederschriften der vergangenen Sitzungen genehmigt

Der Stadtrat hat die Niederschriften der Stadtratssitzungen vom 12. Mai und 30. Juni 2026 einstimmig genehmigt.

Was bedeutet das?
In den Niederschriften werden die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der jeweiligen Stadtratssitzungen dokumentiert. Die Unterlagen waren den Stadtratsmitgliedern über das Ratsinfosystem zugänglich und konnten dort eingesehen und geprüft werden.

Mit der einstimmigen Genehmigung sind die Niederschriften nun offiziell bestätigt.

Kurz gesagt:
Die Protokolle der beiden vergangenen Stadtratssitzungen wurden ohne Gegenstimme einstimmig genehmigt.

Schongau, 28.09.2026

Hans Rehbehn
Stadt Schongau

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