Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhebt und verarbeitet die Stadt Schongau - Stadtbauamt - unter anderem auch personenbezogene Daten.
Die Stadt Schongau ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.
Nähere Informationen hierzu bitten wir, dem im Anhang als PDF-Datei beigefügten Dokument zu entnehmen. Dieses Dokument steht Ihnen zum Download zur Verfügung.