Die Ortsgestaltungssatzung
Mit der Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Schongau wird das Ziel verfolgt, den historischen Gebäudebestand Schongaus zu erhalten und zu pflegen, vorhandene Gestaltungsmängel im Rahmen von Umbaumaßnahmen zu beseitigen und eine behutsame Weiterentwicklung der Altstadt unter Orientierung am historischen Bestand über Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zu fördern.
Dabei soll aktuellen Entwicklungen – wie der verstärkten Wohnnutzung der Altstadt oder dem Strukturwandel im Einzelhandel – Rechnung getragen und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität gefördert werden, so dass Altstadtbewohner*innen, Besucher*innen sowie Gewerbetreibende gleichermaßen davon profitieren.
Das Gestaltungshandbuch
Das vorliegende Gestaltungshandbuch für die Altstadt von Schongau informiert nicht nur über die Regelungen der neuen Gestaltungssatzung - vom Stadtrat am 16. September 2025 beschlossen - sondern soll Eigentümer*innen, Bauwilligen und Architekt*innen auch als verständliche und praxisnahe Planungsgrundlage für ihre Bauprojekte dienen.
Über eine anschauliche Darstellung der Regelungen der Satzung, die Bebilderung positiver Beispiele und die Erläuterung der gestalterischen Zielsetzungen soll eine bessere Nachvollziehbarkeit, größere Akzeptanz und damit erfolgreichere Umsetzung der geltenden Vorschriften sichergestellt werden. Im Zusammenspiel mit der Bauherrenberatung durch das Stadtbauamt können so praxistaugliche Lösungsansätze gefunden und ensemblegerechte Maßnahmen umgesetzt werden.
Das Gestaltungshandbuch beinhaltet darüber hinaus Hilfestellungen zu den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, Informationen zu steuerlichen Auswirkungen von Baumaßnahmen und einen Förderwegweiser für alle Bauwilligen.
Nachstehend haben wir für Sie die einzelnen Kapitel des Gestaltungshandbuchs in übersichtlicher Form zusammengestellt:
1. Geltungsbereich
2. Parzellenstruktur
3. Gebäudetypologie