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Sachgebiet

Friedhofsverwaltung

 

Friedhofssatzungen
Sämtliche Infos zu unseren Friedhöfen finden Sie in unseren beiden Satzungen:

 

Vorsorge / Grabkauf und Gestaltungsrichtlinien
Sämtliche Infos zum Erwerb und der Gestaltung von Gräbern finden Sie auf unserer Internetseite der Friedhöfe.

 

Mensch-Tier-Bestattung
Die Verbindung der Menschen zu den Tieren ist oft sehr innig und diese werden von den meisten Menschen als vollwertige Familienmitglieder wahrgenommen. Da es allgemein bekannt ist, dass die meisten Menschen auch nach ihrem Tod in der Nähe der Angehörigen bestattet werden wollen, gilt dies in manchen Fällen auch für die tierischen Begleiter.
Darum bieten wir auf unseren Friedhöfen die Möglichkeit an, dass Sie sich mit Ihrem tierischen Begleiter beisetzen lasseen können.
Da der Tod von Mensch und Tier aber nicht allzu oft zur selben Zeit passiert, können Sie hier auch vorsorglich Ihr Tier in einem Familiengrab beisetzen lassen.
Sprechen Sie uns am besten persönlich darauf an.

 

Sozialbestattungen / Hilfe bei der Übernahme der Bestattungskosten
Solange es Angehörige des Verstorbenen gibt (Eltern, Kinder, Geschwister usw.), müssen die Bestattungskosten von diesen Angehörigen übernommen werden.
Wenn Sie als Angehörige aufgrund Ihrer aktuellen Situation die Kosten für die Bestattung nicht auf einmal leisten können, gibt es bei uns die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen.
Sollte es Ihnen allerdings überhaupt nicht möglich sein die Bestattungskosten zu tragen, z.B. da Sie fast kein Einkommen haben, können Sie im Sozialamt (Landratsamt) einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Ihnen für das Sozialamt einen Auflistung der voraussichtlich entstehenden Kosten ausstellen können.
Erst wenn keine Angehörigen vorhanden sind, übernimmt die Stadt die Kosten für die Bestattung. Diese Bestattungen werden im engsten Kreis, aber dennoch würdevoll, durchgeführt.

  

Bestattungsleistungen auf dem Friedhof
Für die Bestattung haben Sie die freie Wahl, welches Bestattungsunternehmen Sie beauftragen. Dieses wird sich dann mit uns in Verbindung setzen und von der Terminkoordination bis zur Trauerfeier alles mit uns abstimmen.

 

Aushänge von Sterbefällen
Wir haben uns dazu entscheiden, die Onlineplattform "Heimatfriedhof online" zu nutzen, um Ihnen die Sterbefälle auch als digitalen Aushang zur Verfügung zu stellen. Dieser Dienst ist für Sie als Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich kostenlos. Die App dazu können Sie im Appstore kostenlos herunterladen. Sämtliche weiteren Infos finden Sie in diesem Flyer.
Geben Sie - sofern Sie einen Aushang möchten - Ihrem Bestatter Bescheid, dieser wird den Aushang dann entsprechend einstellen.

 

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Wo?
Stadt Schongau
Münzstraße 1-3
86956 Schongau
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Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen
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