Grabnutzungsrecht Friedhöfe
Sie haben ein Schreiben bekommen, dass das Nutzungsrecht an Ihrer Grabstätte demnächst abläuft. Ihnen stehen nun folgende Optionen zur Auswahl:
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Sie wünschen eine Verlängerung der Nutzungszeit?
Dann geben Sie uns Bescheid, für wieviele Jahre wir Ihr Grabnutzungsrecht verlängern sollen.
Der einfachste Weg ist, dass Sie uns diese Info über unser Kontaktformular mitteilen.
Alternativ können Sie dies auch schriftlich, per Mail oder telefonisch machen.
Die Gebühr für die Verlängerung besteht aus einer Grundgebühr und einer Sterbefallpauschale und wird im Voraus für die gewünschten Jahre fällig. Nach Ihrer Info über die Verlängerung schicken wir Ihnen einen entsprechenden Gebührenbescheid zu.
Am Ende der neu gewählten Nutzungszeit werden wir Sie wieder kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Gerne können Sie uns auch noch eine weitere Person mitteilen, die wir als weiteren Ansprechpartner bei uns hinterlegen. Hier sind neben Name und Adresse auch eine alternative Kontaktmöglichkeit wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben.
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Sie möchten das Grab nicht mehr?
Sie können ebenfalls dazu unser Kontaktformular verwenden oder uns schriftlich Bescheid geben. Eine entsprechende Vorlage für die schriftliche Beendigung Ihres Nutzungsrechts finden Sie hier.
Nachdem Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie das Grab auflösen möchten, wenden Sie sich bitte an einen örtlichen Steinmetz um das Grab abräumen zu lassen. Ausnahmen: Urnenstelen, Urnenwand und Bestattung unter Bäumen werden durch die Stadt abgeräumt.
Sonderfall Stadtfriedhof: Wenn sich Ihr Grab auf dem Stadtfriedhof befindet, müssen wir vor der Abräumung Kontakt zu dem Kreisheimatpfleger aufnehmen, ob der Grabstein von historischer Bedeutung ist und darum nicht abgeräumt werden darf. Sie können dennoch bereits Kontakt mit dem Steinmetz aufnehmen und uns mitteilen, wen Sie mit der Abräumung beauftragt haben, dann werden wir uns nach der Rückmeldung des Kreisheimatpflegers mit Ihrem Steinmetz in Verbindung setzen.
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Sie möchten das Grab an einen Angehörigen übergeben, der sich fortan um das Grab kümmert?
Für die Übertragung des Nutzungsrechts ist das schriftliche Einverständnis des neuen Nutzungsberechtigten erforderlich.
Ein Vordruck finden Sie hier.
Benötigte Informationen sind neben dem Namen und der Anschrift des neuen Nutzungsberechtigten auch eine alternative Kontaktmöglichkeit wie Mail oder Telefonnummer und die Unterschriften von Ihnen und dem neuen Grabnutzungsberechtigten.
Für die Übertragung des Nutzugsrechts fällt eine Gebühr i.H.v. 22,50€ an, welche zusammen mit dem Bescheid der Verlängerung in Rechnung gestellt wird.