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Dienstleistung

Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

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Kosten/Leistung
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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