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Dienstleistung

Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen

Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.

Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/WAS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.

Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.

Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

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Mitarbeiter
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Kosten/Leistung

Wassergebühr ab 01.01.2023
Der Wasserpreis für einen Kubikmeter (1000 l) beträgt netto 1,14 €/m³,  brutto 1,22 €/m³ (einschließlich 7% MWSt.).

Bei Bauwasserzählern oder sonstigen bewegliche Wasserzählern beträgt die Gebühr netto 1,07 €/m³, brutto 1,14 €/ m³  ( einschl. 7 % MWSt.)

Grundgebühr ab 01.01.2009
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
 
                                         netto                          brutto (einschl. 7 % MWSt.)
bis     Qn    2,5              12,00 €                       12,84 €
bis     Qn    6                 18,00 €                       19,26 €
bis     Qn  10                 24,00 €                       25,68 €
bis     Qn  15               132,00 €                     141,24 €
bis     Qn  40               150,00 €                     160,50 €
über  Qn  40               180,00 €                     192,60 €
 
 
Verbundzähler
 
bis     Qn 40                 390,00 €                     417,30 €
bis     Qn 60                 450,00 €                     481,50 €
über  Qn 60                 690,00 €                     738,30 €

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Rechtsbehelf
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Allgemeines:
Die Stadtwerke Schongau versorgen die Stadt Schongau, die Gemeinde Schwabsoien mit Schwabbruck und die Gemeinde Altenstadt mit bestem Trinkwasser (siehe Trinkwasseranalyse). Das Wasser wird nicht behandelt.
Die Wasserförderung erfolgt aus den beiden in den Jahren 1991 und 1993 gebohrten Tiefbrunnen in Schwabsoien und seit 1903 aus der Quelle Kreut in Peiting, die von 2004 bis 2006 aufwändig saniert wurde.
Es wird frisch und unaufbereitet in die öffentlichen Trinkwasserleitungen und die beiden Hochbehälter gefördert.
Der Hochbehälter in Schwabsoien, der auch von den Gemeinden Schwabsoien und Schwabbruck mitgenutzt wird, hat ein Fassungsvermögen von 4.000 m³, der Hochbehälter im Forchet von 300 m³. Im Jahr werden aus den Tiefbrunnen in Schwabsoien und aus der Quelle Kreut durchschnittlich 1.400.000.000 l  ins Trinkwassernertz eingespeist.
Die Stadtwerke haben Versorgungsleitungen mit einer Länge von ca. 86 km sowie ca. 3.100 Hausanschlüsse zu unterhalten. Fast die gesamten Einwohner sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Nur noch zwei Anwesen verfügen über eine Eigenwassergewinnungsanlage.

Empfehlung:
Wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat, z.B. während Ihres Urlaubes, sollten Sie das Wasser erst laufen lassen, bevor Sie es trinken.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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