Anwohnerparkausweis
Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in der Schongauer Altstadt gemeldet haben, erhalten Sie vom Bürgerservice auf Antrag max. zwei Anwohnerparkausweise je Haushalt. Für die oberirdischen öffentlichen Parkplätze kostet er 30,- € pro Jahr. Wenn Sie auch die Tiefgarage in der Amtsgerichtsstraße benutzen möchten, erhöht sich die Gebühr auf 60,- € pro Jahr.
Mit Anwohnerparkausweis müssen Sie die generelle Zeitbeschränkung in der Gelben Zone überwiegend nicht beachten. Doch gibt es hier einige Einschränkungen, die im Straßenraum ausgeschildert sind:
Der Anwohnerparkausweis ist auf insgesamt 70 Parkplätzen der Gelben Zone ungültig. Diese Regelung dient der Sicherung der Nahversorgungsunternehmen in der Altstadt und somit den Interessen der Anwohner. Hier müssen Sie - wie alle Besucher der Altstadt - am Automaten einen Freiparkschein für eine Stunde lösen und den Parkplatz nach 60 Minuten wieder freigeben.
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Mitarbeiterin Bürgerservice
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Mitarbeiterin Bürgerservice
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Mitarbeiterin Bürgerservice
- Hauptwohnsitz in der Altstadt
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
Anwohnerparkausweis für ein Jahr: 30,- €
Anwohnerparkausweis mit Nutzung Tiefgarage Amtsgerichtstraße für ein Jahr: 60,- €