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Dienstleistung

Anwohnerparkausweis

Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in der Schongauer Altstadt gemeldet haben, erhalten Sie vom Bürgerservice auf Antrag max. zwei Anwohnerparkausweise je Haushalt. Für die oberirdischen öffentlichen Parkplätze kostet er 30,- € pro Jahr. Wenn Sie auch die Tiefgarage in der Amtsgerichtsstraße benutzen möchten, erhöht sich die Gebühr auf 60,- € pro Jahr.

Mit Anwohnerparkausweis müssen Sie die generelle Zeitbeschränkung in der Gelben Zone überwiegend nicht beachten. Doch gibt es hier einige Einschränkungen, die im Straßenraum ausgeschildert sind:
Der Anwohnerparkausweis ist auf insgesamt 70 Parkplätzen der Gelben Zone ungültig. Diese Regelung dient der Sicherung der Nahversorgungsunternehmen in der Altstadt und somit den Interessen der Anwohner. Hier müssen Sie - wie alle Besucher der Altstadt - am Automaten einen Freiparkschein für eine Stunde lösen und den Parkplatz nach 60 Minuten wieder freigeben.

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Mitarbeiter
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Team
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Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in der Altstadt

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Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis
- Fahrzeugschein

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Kosten/Leistung

Anwohnerparkausweis für ein Jahr: 30,- €
Anwohnerparkausweis mit Nutzung Tiefgarage Amtsgerichtstraße für ein Jahr: 60,- €

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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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