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Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 21.10.2025 mittels Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Schongau (Hebesatzsatzung) vom 05.11.2025 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer

- 400 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
- 400 v. H. für die Grundstücke (B)

 

  • Gewerbesteuer

- 400 v. H.

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