Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 21.10.2025 mittels Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Schongau (Hebesatzsatzung) vom 05.11.2025 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- 400 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
- 400 v. H. für die Grundstücke (B)
- Gewerbesteuer
- 400 v. H.