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Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung der Ortsstraße "Friedrich-Haindl-Straße (westlicher Nebenarm)"




Bekanntmachung



über die Absicht der Einziehung der Ortsstraße

„Friedrich-Haindl-Straße (westlicher Nebenarm)“;

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Einziehung gemäß Art. 8 BayStrWG



Die Stadt Schongau beabsichtigt, die Friedrich-Haindl-Straße (westlicher Nebenarm) einzuziehen:

1. Beschreibung

Innerhalb des Werksgeländes der Firma UPM, auf FlNr. 2047/6 der Gemarkung Schongau, ist derzeit noch die „Friedrich-Haindl-Straße (westlicher Nebenarm)“ als Ortsstraße gewidmet. Es handelt sich somit um eine öffentliche Verkehrsfläche.

2. Verfügung

Der Stadtrat der Stadt Schongau hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, die Friedrich-Haindl-Straße (westlicher Nebenarm), Flurnummer 2047/6 der Gemarkung Schongau mit einer Länge von 190 m gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG einzuziehen. Die Einziehung ist möglich, da die Straße hier keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr hat. Die genaue Einziehungsfläche ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

3. Wirksamwerden der Verfügung

Die Absicht der Einziehung einer Straße ist 3 Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für die unter Ziffer 1 angeführte Ortsstraße öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der 3 Monate wird die Einziehung verfügt.

4. Sonstiges

Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung der unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraße liegen 3 Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schongau, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 20, Münzstr. 1 – 3, 86956 Schongau zu den Öffnungszeiten (Mo. - Fr. von 08:30 – 12:30 Uhr, sowie zusätzlich Di. 14:00 – 16:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Den von der Einziehung betroffenen Bevölkerungskreisen wird in der Zeit vom 28.03.2024 bis 28.06.2024 Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Einziehung zu äußern oder Einwendungen hierzu vorzubringen. Die Äußerungen oder Einwendungen sind bei der Stadt Schongau (Stadtbauamt, Zimmer 20, Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau) vorzubringen.

Schongau, den 21.03.2024

STADT SCHONGAU

Gez.

Falk Sluyterman van Langeweyde

Erster Bürgermeister


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