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Bauanträge und Bauberatung


Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Grundsätzlich ist für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung erforderlich. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Maßnahme nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.

Ab dem 01. März 2022 können über das Landratsamt Weilheim-Schongau Bauanträge digital eingereicht werden. Der Landkreis Weilheim-Schongau bietet somit Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Anträge in Papierform zu verzichten.

Übergangsweise können Bauanträge weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass diese jedoch nicht mehr über die Stadt Schongau, sondern direkt beim Landratsamt einzureichen sind. Lediglich Anträge auf das Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben müssen - bei der Einreichung in Papierform - weiterhin bei der Stadt eingereicht werden.

Die Stadt Schongau ist durch ihr gemeindliches Einvernehmen weiterhin am Entscheidungsprozess beteiligt. Das Landratsamt (als unterer Bauaufsichtsbehörde) entscheidet nach Überprüfung des Bauantrags über die Erteilung der Baugenehmigung. 

Ob ein Vorhaben letztendlich baugenehmigungsfähig ist, hängt von den für das entsprechende Baugrundstück einschlägigen baurechtlichen Vorschriften (z. B. das Vorhandensein eines Bebauungsplans) ab.

Es ist daher ratsam, bereits im Vorfeld der Antragstellung, Kontakt mit dem Stadtbauamt aufzunehmen und einen Termin für eine Bauberatung zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Das Stadtbauamt Schongau berät Sie gerne!

 

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