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Stadtsanierung und Denkmalschutz

Städtebaulicher Denkmalschutz

Der Erhalt der historischen Altstadt ist für die Stadt Schongau Auftrag und Verpflichtung zugleich. Die Städtebauförderung unterstützt Schongau seit vielen Jahren sehr erfolgreich bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe.

Im Jahr 1977 wurde die Stadt Schongau erstmalig in das Bayerische Städtebauförderprogramm aufgenommen. 2004 erfolgte die Übernahme in das Bund-Länderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz".  

Gefördert wurden etwa Maßnahmen zur Neuordnung des Verkehrs und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in unserer Stadt, wie z. B. der Umbau des Marienplatzes .
Auch die Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden, für die mit großem Engagement der Beteiligten neue denkmalverträgliche Nutzungen gefunden werden konnten, standen auf der Agenda - wie aktuell die Sanierung des historischen Münzgebäudes.

Besonders hervorzuheben ist auch die Vielzahl von Privatmodernisierungen, die erst in ihrer Nutzungsvielfalt eine lebendige Altstadt ausmachen. Durch den Einsatz der Eigentümer konnte eine ganze Reihe von Baudenkmälern und Gebäuden im Altstadtensemble erhalten, saniert und mit neuem Leben erfüllt werden.

  • Sie sind Eigentümer eines Hauses in der Altstadt von Schongau und möchten bauliche Änderungen an der Fassade oder im Gebäude vornehmen?

                Nachstehend haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengestellt:

Bauvorhaben im Bereich Denkmalschutz

Grundsätzlich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal erforderlich, auch wenn diese baugenehmigungsfrei sind. Also beispielsweise wenn Sie vorhaben, das Dach neu zu decken, die Fassade zu sanieren, die Fenster auswechseln oder die Innenwände zu versetzen.

Ob Ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen. Informationen hierzu erhalten Sie im Stadtbauamt der Stadt Schongau oder im Bauamt des Landratsamtes Weilheim-Schongau oder über den bayerischen Denkmal-Atlas unter folgendem Link:

 Denkmal Atlas Bayern

Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen Altstadt Schongaus auswirkt. Beispielsweise bei einer Sanierung der Fassaden mit Auswechslung der Fenster, neuer Farbanstrich usw.

Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Weilheim-Schongau im Einvernehmen mit der Stadt Schongau. Der Antrag ist über das Stadtbauamt der Stadt Schongau einzureichen.

Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis gem. Art. 6 DSchG

Bauvorhaben innerhalb eines Sanierungsgebietes

Eine sanierungsrechtliche Erlaubnis ist für alle baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen sowie wesentlichen wertsteigernden Maßnahmen im Sanierungsgebiet erforderlich.


Eine Genehmigung kann allerdings nur versagt werden, wenn die Änderungen den Sanierungszielen widersprechen. Die sanierungsrechtliche Erlaubnis erteilt die Stadt Schongau.

Steuerliche Abschreibung bei Sanierungsobjekten

Einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) können Sie stellen, wenn Ihr Haus im Sanierungsgebiet liegt, Sie grundlegende Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vornehmen und diese den Sanierungszielen der Stadt Schongau entsprechen.


Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich, damit Sie nach Fertigstellung der Sanierung und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Stadt Schongau zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können.

Städtebauförderung

Einen Antrag auf einen Zuschuss aus der Städtebauförderung können Sie stellen, wenn Ihre Baumaßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leistet oder einen funktionalen städtebaulichen Missstand beseitigt und Ihr Anwesen im Sanierungsgebiet "Altstadt" liegt.


Die Städtebauförderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Der Antrag erfolgt formlos vor Beginn der Maßnahme über das Stadtbauamt der Stadt Schongau.

Werbeanlagen in der historischen Altstadt

In der historischen Altstadt von Schongau ist jede Werbeanlage ab einer Größe von 0,1m² zu genehmigen. Das bezieht sich sowohl auf Neuerrichtungen als auch auf jede Änderung einer bestehenden Werbeanlage.

Die entsprechende Satzung der Stadt Schongau über Außenwerbung (Werbesatzung-Altstadt) finden Sie unter  folgendem Link: 
  
Werbesatzung historische Altstadt
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