Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- 330 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
- 350 v. H. für die Grundstücke (B)
Der Stadtrat hat am 24.11.2021 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer (A) und (B) ab 2022 auf 380 v. H. festzusetzen.
- Gewerbesteuer
- 350 v. H.
Der Stadtrat hat am 24.11.2021 beschlossen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2022 auf 380 v. H. festzusetzen.