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Grund- und Gewerbesteuern

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer

- 330 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
- 350 v. H. für die Grundstücke (B)

Der Stadtrat  hat am 24.11.2021 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer (A) und (B) ab 2022 auf 380 v. H. festzusetzen.    

  • Gewerbesteuer

- 350 v. H.

Der Stadtrat  hat am 24.11.2021 beschlossen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2022 auf 380 v. H. festzusetzen. 



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