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Grund- und Gewerbesteuern

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer

- 380 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
- 380 v. H. für die Grundstücke (B)

 

  • Gewerbesteuer

- 380 v. H.

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