Volltextsuche auf: https://www.schongau.de
Volltextsuche auf: https://www.schongau.de

Oft gesucht

Nichts gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Inhalte Sie auf unseren Seiten vermissen.
Ich find nix

Sachgebiet

Standesamt

Allgemeines

Wir betreuen Sie in allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten wie Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen und Kirchenaustritten.

Sie haben folgende Möglichkeiten uns zu kontaktieren:
- über unser sichere Kommunikation,
- unser Kontaktformular Standesamt oder
- telefonisch unter 08861/214-123


Urkunden

Urkunden und beglaubigte Abschriften können ausschließlich über unser Bürgerserviceportal, oder persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes beantragt werden. 

Geburten

Das Standesamt Schongau ist für Geburten im Gemeindegebiet von Schongau zuständig.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen telefonisch oder schriftlich an uns. 
Weitere Informationen können Sie diesem Flyer entnehmen.

Eheschließungen

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Eheschließung bei uns in Schongau. 

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes. Für die Anmeldung im Standesamt Schongau vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Ihren Wunschtermin können Sie bereits im Voraus unverbindlich reservieren.

Wir freuen uns darauf, Sie an einer folgenden Örtlichkeiten trauen zu dürfen:

  • Trauungszimmer im Rathaus (für bis zu 10 Personen)

Trauzimmer 1

Trauzimmer 2

  • Ratsstube im Ballenhaus (für bis zu 50 Personen)
    Ratsstube 1 Ratsstube 2
  • Serenadenhof 
    Serenadenhof Blick von zum Eingang Serenadenhof Blick von der Stadtmauer Serenadenhof Blick auf die Stadtmauer

      Serenadenhof mit Pult und Schirmen im Überblick

    Trauungen im Serenadenhof sind wetterabhängig. 
    Bitte beachten Sie, dass es im Serenadenhof keine Möglichkeit der Bestuhlung durch das Standesamt gibt. Sitzgelegenheiten müssen selbst organisiert werden.
  • Sitzungssaal (für bis zu 60 Personen)
    Sitzungssaal Bild 1 Sitzungssaal Bild 2 Sitzungssaal Bild 3




Beantragung von Ehefähigkeitszeugnissen

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Wohnsitzstandesamt zuständig. Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen telefonisch oder schriftlich an uns. 

Kirchenaustritte

Kirchenaustrittserklärungen müssen persönlich im Standesamt, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, abgegeben werden. Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesamt zugegangen ist. Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Aufnahme einer Austrittserklärung inkl. Austrittsbescheinigung betragen 35,00 €.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.


Vaterschaftsanerkennungen

Bei nicht verheirateten werdenden Eltern, kann die Anerkennung der Vaterschaft durch das Standesamt beurkundet werden.

Die Vaterschaft zu einem Kind kann bei jedem Standesamt in Deutschland oder Jugendamt anerkannt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen telefonisch oder schriftlich an uns.


Sonstige Anfragen

Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit uns, wir beraten Sie gerne!

Telefon:
08861 214-122 oder
08861 214-123
Fax:
08861 214-894
^
Wo?
Stadt Schongau
Münzstraße 1-3
86956 Schongau
^
Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen
^
Leitung
^
Mitarbeiter
^
Übergeordnete Verwaltungsebene
^
Zugehörige Dienstleistungen
Direkt nach oben