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Dienstleistung

Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Gewerbetreibende mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die freiwilligen Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten;
  • Personen in der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld);
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • Auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, nicht kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige);

Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung („Minijob“) ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.

Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

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Zuständige Stelle
Landratsamt Weilheim-Schongau
Schlossplatz 1
Amtsgebäude Bauerngasse 5
Amtsgebäude Bauerngasse 9

86956 Schongau
Stadtteil: Altstadt
Telefon:
Fax:
08861 211-111
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Online-Verfahren
  • Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

    Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

  • Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Rentenberatung in Schongau 2019


Schongauer Rentenberatungstermine 2020


Wenn Sie einen Antrag auf Altersrente stellen wollen, möchten Sie zuvor natürlich wissen, ob und ab wann Sie die Voraussetzungen für die jeweilige Rente erfüllen wie hoch ihre bisher erworbenen Rentenanwartschaften (= Höhe des gegenwärtigen Rentenanspruchs) sind oder Sie möchten nur Ihr Konto klären.

Im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, finden in der Bauerngasse 9 die Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung statt.

Bitte melden Sie sich spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-6789100 an.

Folgende Termine sind für 2020 vorgesehen.


09.01.2020
23.01.2020
13.02.2020
27.02.2020
12.03.2020
26.03.2020
09.04.2020
23.04.2020
14.05.2020
28.05.2020
04.06.2020
25.06.2020
09.07.2020
23.07.2020
13.08.2020
27.08.2020
10.09.2020
24.09.2020
08.10.2020
22.10.2020
12.11.2020
26.11.2020
03.12.2020
10.12.2020


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