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Solaranlagensatzung der Stadt Schongau

Gestaltung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Bereich der historischen Altstadt

Denkmalschutz und erneuerbare Energien

Die Vereinbarkeit von nachhaltiger Energieerzeugung mit dem Erhalt denkmalgeschützter Bauten und ensemblegeschützter Ortskerne stellt auch für die historische Altstadt Schongaus im Zusammenhang mit der Vielzahl an Einzeldenkmälern und dem auf Grund der topographischen Lage weithin sichtbaren Gesamtensemble eine Herausforderung dar, zu deren Lösung die Aufstellung einer kommunalen Satzung beitragen kann.

Die Nutzung regenerativer Energieformen wird künftig die Norm für eine klima- und ressourcenschonenden Versorgung der Gebäude der Stadt Schongau darstellen. Allerdings stehen die standardmäßig zur Verfügung stehenden Materialien und Techniken teilweise im optischen Gegensatz zum historischen Erscheinungsbild der Stadt.

Solaranlagensatzung für den Bereich der historischen Altstadt Schongaus

Um das erhaltenswerte Altstadtensemble Schongaus zu schützen und dennoch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zu ermöglichen, wurde durch den Stadtrat der Stadt Schongau eine entsprechende Regelungen in Form einer kommunalen Solaranlagensatzung für die Altstadt von Schongau beschlossen.

Diese Regelungen müssen sich zum einen an der Augenhöhe eines zu Fuß gehenden Menschen im öffentlichen Straßenraum und zum anderen - insbesondere auf Grund der besonders exponierten Lage der Schongauer Altstadt - an den denkmalrelevanten Ortsansichten in der Fernwirkung orientieren. Auf diese Weise wird das historische Stadterlebnis für die Bewohner und Besucher der Stadt Schongau erhalten.

Geltungsbereich Solaranlagensatzung

Download Solaranlagensatzung der Stadt Schongau 

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